Per 1. November 2025 wird der Faktor für die Limite für die Verzinsung von Sichtguthaben mindestreservepflichtiger Girokontoinhaber auf 16,5 von 18 gesenkt, wie die SNB am Montag mitteilte. Unverändert bleibt die Berechnungsgrundlage der Limite.

Für mindestreservepflichtige Banken entspricht die Limite dem laufenden Durchschnitt der Mindestreserve-Erfordernisse über die letzten drei Jahre, multipliziert mit dem aktuell geltenden Faktor. Die übrigen Girokontoinhaber verfügen weiterhin über eine fixe Limite.

Bleiben die Sichtguthaben der Bank innerhalb der Limite, erhalten sie dafür einen Zins in Höhe des Leitzinses der SNB. Sichtguthaben die über der Limite liegen werden mit einem Abschlag auf dem SNB-Leitzins verzinst.

Keinen Zins erhalten die Sichtguthaben, die zur Erfüllung der Mindestreserven gehalten werden.

Die Senkung des Faktors soll dem Anstieg der Limiten aufgrund der Erhöhung der Mindestreserve-Erfordernisse per 1. Juli 2024 entgegenwirken, so die SNB. Sie stelle damit eine effektive Umsetzung der Geldpolitik sicher und unterstütze einen aktiven Geldmarkt.

(AWP)