Die Schweizerische Nationalbank (SNB) nimmt erneut eine Anpassung bei der Verzinsung von Sichtguthaben vor. Sie will damit ihre Geldpolitik effektiv umsetzen. An der geldpolitischen Ausrichtung ändere sich aber nichts, betonte die SNB am Montag in einer Mitteilung.

Die SNB reduziert konkret den Faktor für die Limite, die bei der Verzinsung mindestreservepflichtiger Girokontoinhaber zur Anwendung kommt. Per Anfang März werde dieser von 16,5 auf 15 gesenkt.

Auf Sichtguthaben bis zu dieser Limite kommt der SNB-Leitzins zur Anwendung, wie es weiter hiess. Sichtguthaben über der Limite werden zum SNB-Leitzins abzüglich eines Abschlags verzinst. Die Berechnungsgrundlage der Limiten bleibt laut SNB unverändert. Ausserdem werden Sichtguthaben, die zur Erfüllung der Mindestreserven gehalten werden, nicht verzinst, so das Communiqué weiter.

Die SNB hatte den Faktor in den letzten Monaten schon mehrfach gesenkt. Zuletzt war dies im letzten November der Fall, als er auf 16,5 von 18 reduziert wurde.

Keine Änderung der Geldpolitik

An der aktuellen geldpolitischen Ausrichtung ändere sich durch die Anpassungen nichts, betonte die SNB. Die Anpassungen sollen vielmehr eine weiterhin effektive Umsetzung der Geldpolitik sicherstellen und einen aktiven Geldmarkt unterstützen.

Die Faktorsenkung wirke vielmehr dem Anstieg der Limiten aufgrund der früher kommunizierten Erhöhung des Mindestreserveerfordernisses per 1. Juli 2024 entgegen. Die Nationalbank überprüft die Verzinsung der Sichtguthaben regelmässig und nimmt bei Bedarf Anpassungen vor.

Das Total der Sichtguthaben bei der Nationalbank umfasst als grössten Posten die Girokonten inländischer Banken. Diese Sichtkonten bilden die Grundlage für die Steuerung der Liquidität am Frankengeldmarkt durch die Nationalbank. Über die Verzinsung der Sichtguthaben beeinflusst die Nationalbank somit das Zinsniveau am Geldmarkt.

(AWP)