US-Präsident Donald Trump hat in der Nacht auf den 1. August einen Zollsatz von 39 Prozent für die Schweiz festgesetzt. In Kraft treten soll er am 7. August. Auf Nachfrage der Nachrichtenagentur AWP bestätigt Sonova, dass die vom Unternehmen hergestellten Hörgeräte und Implantate nicht von den Zöllen betroffen sind.

«Basierend auf den Informationen, die von der US-Regierung veröffentlicht wurden, sowie dem Leitfaden, der von der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde herausgegeben wurde, kann Sonova bestätigen, dass Hörgeräte und Cochlea-Implantate weiterhin von den kürzlich angekündigten US-Zöllen auf Importe ausgenommen sind», teilte eine Sonova-Sprecherin am Montag mit.

Dies gelte auch für Zubehörteile und sei unabhängig vom Ursprungsland. Die Ausnahme für solche Produkte beruhe auf einem internationalen, von den USA anerkannten Vertrag, und entspreche der Regelung unter früheren US-Zöllen, heisst es weiter.

(AWP)