Die Mehrheit findet, dass nach übereinstimmenden Entscheiden der zuständigen Parlamentskommissionen zuerst eine Vorlage dazu ausgearbeitet werden soll. Am Donnerstag wurde in der kleinen Kammer vorerst nur die Diskussion zur Frage abgeschlossen, welche Parlamentskommissionen in dieser Frage federführend sein sollen. Im Zentrum standen Verfahrensfragen. Eine materielle Diskussion zum doppelten Mehr für die EU-Verträge fand nicht statt.
Nach einer anderthalbstündigen, teilweise emotional geführten Debatte beschloss der Ständerat mit 24 zu 20 Stimmen, die inhaltliche Diskussion über das einfache oder doppelte Mehr zu den Bilateralen III zunächst in der Staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-S) fortzusetzen. Ein entsprechender Ordnungsantrag von Daniel Fässler (Mitte/AI) wurde angenommen.
Die SPK-S wird sich voraussichtlich Ende Juni vertieft mit der Referendumsfrage befassen. Auf dem Tisch liegen drei Vorschläge: Der Bundesrat plädiert für ein fakultatives Referendum, was kein Ständemehr erfordern würde. Die zweite Option ist ein obligatorisches Staatsvertragsreferendum «sui generis».
Die beiden Staatspolitischen Kommissionen des Parlaments wollen als dritte Variante zudem einen Vorschlag des Juristen Stefan Schmid prüfen. Dieser hatte einen Widerspruch zwischen der Bundesverfassung und dem EU-Vertragspaket geltend gemacht, insbesondere bei der Personenfreizügigkeit. Als Ausweg schlug er einen Übergangsartikel für die Verfassung vor.
Nach der Vorprüfung durch die SPK-S wird der Ständerat voraussichtlich in der Herbstsession die Beratungen zum gesamten EU-Dossier aufnehmen - inklusive der Referendumsfrage. Der definitive Entscheid im Parlament fällt frühestens im nächsten Jahr, wenn auch der Nationalrat das Geschäft behandelt hat. Der Ausgang ist offen.
(AWP)

