Die kleine Kammer entschied dies am Dienstag mit 20 zu 17 Stimmen und mit sechs Enthaltungen. Der Nationalrat dagegen hatte im September beschlossen, den Verzugszinssatz von heute fünf Prozent an die allgemeine Entwicklung der Marktzinssätze anzubinden. Die Vorlage geht nun wieder an den Nationalrat.
Der variable Zinssatz soll sich gemäss der Vorlage aus dem über drei Monate aufgezinsten Saron - dem durchschnittlichen Zinssatz, zu dem sich Geschäftsbanken über Nacht gegenseitig Geld ausleihen - und einem Zuschlag von 2 Prozentpunkten zusammensetzen. Und er soll mindestens zwei und höchstens 15 Prozent betragen.
Heute sieht das Obligationenrecht einen Verzugszinssatz von fünf Prozent vor. Der Ständerat folgte beim Entscheid seiner Rechtskommission. Diese fand, dass sich der fixe Verzugszins bewährt habe und im Geschäftsverkehr viel einfacher und klarer zu handhaben sei. Auch der Bundesrat will bei den fünf Prozent bleiben.
Die befürwortende Minderheit wollte den Verzugszins weniger als Strafe denn als Schadenausgleich verstanden wissen. Der Bund müsse Vorkehrungen gegen die Verschuldung treffen, sagte Céline Vara (Grüne/NE), und die Schäden für Unternehmen durch offene Rechnungen seien beträchtlich.
Wer seine Schuld begleichen könne, tue dies so rasch wie möglich. Für alle anderen Schuldner und Schuldnerinnen mache ein Verzugszins von fünf Prozent die Situation nur schlimmer, sagte Vara.
Ein fixer Zinssatz schaffe eine ungerechte Situation und könnte seitens des Gläubigers zu Spekulationen führen, doppelte Fabio Regazzi (Mitte/TI) nach. Er hatte die Vorlage im Nationalrat angestossen. Auch in EU-Ländern werde ein variabler Zinssatz angewendet, und dieser habe sich bewährt.
(AWP)
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Die Ignoranz der Politiker ist unerträglich. Vorauszahlungen erhalten praktisch gar nichts wegen angeblichen Marktzinsen und die Steuerzahler dürfen aber nach wie vor 5% bezahlen für Verzug.