⁠Aus einem Parlamentsdokument geht hervor, dass der Gesetzentwurf zunächst dem Ständerat zur Behandlung zugewiesen wurde. Damit stiegen die Chancen auf eine Abmilderung der ‌Regeln, sagten mehrere Parlamentarier der Nachrichtenagentur Reuters. Dies ‌könnte die Richtung für ​den erwarteten langen Gesetzgebungsprozess vorgeben. Der Ständerat wird als wirtschaftsfreundlicher eingeschätzt als der Nationalrat.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats will das Thema am 4. Mai erörtern. Zuvor wird die Regierung voraussichtlich ‌noch vor Ende April ihren Gesetzentwurf zur Bankenregulierung veröffentlichen.

Im Kern geht es darum, wie viel Kapital die UBS im Inland für ihre ​ausländischen Tochtergesellschaften vorhalten muss. Die Regierung hat eine Quote ​von 100 Prozent vorgeschlagen, eine ​deutliche Erhöhung gegenüber den derzeitigen 60 Prozent.

Die UBS hat wiederholt gewarnt, dass eine ‌solche Verschärfung die Wettbewerbsfähigkeit des Instituts untergraben und damit den Schweizer Finanzplatz schädigen könnte. Weitere Regeln auf Verordnungsebene sollen direkt von der Regierung ​erlassen ​werden und voraussichtlich 2027 in Kraft ⁠treten.

Drei Mitglieder der Ständeratskommission und ein ​Nationalrat hatten im Dezember ⁠einen Kompromiss ins Spiel gebracht. Dieser könnte es der UBS ‌erlauben, ihre ausländischen Töchter teilweise mit sogenannten AT1-Anleihen abzusichern, statt auf das teurere harte Kernkapital (CET1) zurückgreifen zu müssen. Die ‌UBS hatte damals erklärt, der Vorschlag gehe «in eine ​konstruktivere Richtung» als der Ansatz der Regierung.

(Reuters)