Zwar ist die Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerats (SGK-S) auf die Vorlagen zur Senkung des Bundesbeitrags an die AHV sowie zur Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte eingetreten, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Bevor die Kommission aber darüber entscheide, brauche sie mehr Informationen.

Die Kommission hat der Verwaltung mehrere Prüfaufträge erteilt und will ihre Arbeiten im ersten Quartal 2025 fortsetzen, wie es hiess. Die SGK-S wünscht unter anderem, dass eine gemischte Finanzierungslösung sowie ein umfassender Finanzierungsansatz sowohl für die 13. AHV-Rente als auch für die Aufhebung der Rentenplafonierung für Ehepaare geprüft werden. Zudem möchte die Kommission detailliertere Zahlen zur Entwicklung der Arbeitnehmendenbeiträge für die Arbeitslosenversicherung sowie der Mehrwertsteuereinnahmen.

Zeit drängt nicht

«Die Finanzierung dieser Rente muss vertieft und unter Berücksichtigung aller mittel- bis langfristigen Bedürfnisse der AHV analysiert werden», hiess es. Das Parlament solle sich «die Zeit für eine ernsthafte und dokumentierte Analyse der verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten nehmen».

Zudem sollte laut der SGK-S auch die nächste umfassende AHV-Reform berücksichtigt werden, die für spätestens 2026 erwartet wird. «Um eine umfassende, ausgewogene und nachhaltige Lösung zu finden, ist insbesondere den zahlreichen Herausforderungen Rechnung zu tragen, die sich in den kommenden Jahren im Bereich der Sozialversicherungen stellen.»

Die Ständeratskommission hielt in der Mitteilung weiter fest, dass die 13. AHV-Rente bei ihrer Einführung 2026 nahezu 4,2 Milliarden Franken kosten werde. Die Lage des AHV-Ausgleichsfonds dürfte sich aber ohne sofortige neue Finanzierungsquelle erst ab 2029 deutlich verschlechtern. Das lasse dem Parlament den nötigen zeitlichen Spielraum.

Bundesrat schlägt zwei Massnahmen vor

Der Bundesrat hatte mit seinen Vorschlägen für die Finanzierung der im März an der Urne beschlossenen 13. AHV-Rente laute Kritik geerntet. In seiner Mitte Oktober verabschiedeten Botschaft hielt er aber daran fest, den Zuschlag allein mit zusätzlichen Mehrwertsteuer-Prozenten zu finanzieren und den Bundesbeitrag an das Sozialwerk zu kürzen.

Der Mehrwertsteuer-Normalsatz würde gemäss Plänen des Bundesrats von heute 8,1 auf 8,8 Prozent steigen, der Sondersatz für die Hotellerie um 0,4 Prozentpunkte auf 4,2 Prozent und der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs von 2,6 auf 2,8 Prozent. Diese Mehreinnahmen sollen die AHV bis 2030 im Gleichgewicht halten.

Weiter will der Bundesrat den Bundesbeitrag an die AHV von heute 20,2 Prozent auf neu 19,5 Prozent der Ausgaben der ersten Säule senken. Hintergrund ist die angespannte Finanzlage. Statt rund 850 Millionen Franken müsste der Bund so noch rund 450 Millionen Franken für die 13. AHV-Rente auslegen.

Schon jetzt ist klar, dass das Parlament die Finanzierungsvorlage nicht nach dem Fahrplan des Bundesrats behandeln wird. Die Umsetzungsvorlage scheint dagegen nicht gefährdet. In der SGK-S gab es keinen Widerstand dagegen, dass die «Dreizehnte» ab 2026 jeweils im Dezember an alle ausbezahlt wird, die zu diesem Zeitpunkt Anspruch auf eine AHV-Rente haben.

(AWP)