Das bedeutet, dass die Hälfte der Leute mehr, die andere Hälfte weniger als diese Summe vererbt. Die Unterschiede sind dabei enorm, wie die am Freitag publizierte Auswertung von über 3000 Haushalten durch das VZ Vermögenszentrum ergab. So hinterlässt ein Viertel der Ehepaare weniger als 829'000 Franken, während ein weiteres Viertel mehr als 2,4 Millionen Franken weitergeben kann.
84 Prozent der untersuchten Personen verfügen über Wohneigentum. In der Regel ist das der grösste Teil des Vermögens. Das Vermögen setzt sich neben Immobilien auch aus Kontoguthaben, Wertschriften und Beteiligungen zusammen.
Erbvorbezüge meist erst nach 70. Geburtstag
Zur Regelung wählen Ehepaare am häufigsten einen Erbvertrag (44 Prozent), Konkubinatspaare in der Regel ein Testament (91 Prozent). Einzelpersonen regeln fast ausnahmslos per Testament. Viele Erblasser gewähren Erbvorbezüge erst nach dem 70. Lebensjahr, im Median rund 140'000 Franken.
Das Geld geht in klassischen Familienkonstellationen fast ausschliesslich an den überlebenden Partner und später an die Kinder. In Patchworkfamilien, bei kinderlosen Paaren und Einzelpersonen fällt der Kreis der Begünstigten deutlich breiter aus. Kinderlose Personen und Paare setzen zudem vergleichsweise oft auch Dritte oder gemeinnützige Institutionen ein, vor allem in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Forschung.
Nur wenige regeln digitalen Nachlass
Die Untersuchung ergab, dass sich die Mehrheit erst rund um die Pensionierung mit dem Nachlass beschäftigt. 89 Prozent setzen zur Entlastung der Angehörigen einen Willensvollstrecker ein, meist zunächst den Partner.
Nur 1 Prozent regelt auch den digitalen Nachlass. Dabei handelt es sich um Onlinebanking, E-Mail-Konten, Cloud-Speicher, Social-Media-Profile, digitale Fotos, Kreditkartenzahlungen.
Streitigkeiten sind gemäss der Studie eher selten. Als häufigste Streitursache bei Erbteilungen gelten mangelnde Akzeptanz der getroffenen Regelungen und gefühlte Ungleichbehandlungen.
(AWP)