US-Präsident Trump unterzeichnete am Mittwoch einen Erlass, der sich auf den «Defense Production Act» beruft, wie das Weisse Haus mitteilte. Mit dem Schritt bekommt Bayer als einziger grosser Hersteller von Glyphosat in den USA politische Rückendeckung. In dem Erlass heisst es, die Versorgung mit dem Herbizid sei entscheidend für die nationale Sicherheit und Ernährungssicherheit. Es gebe keine direkte chemische Alternative. Ein fehlender Zugang würde die landwirtschaftliche Produktivität des Landes «entscheidend gefährden».
Das Gesetz aus der Zeit des Korea-Krieges erlaubt es dem Präsidenten, die Herstellung von als verteidigungswichtig eingestuften Gütern anzuordnen. Glyphosat zählt zu den weltweit meistverwendeten Unkrautvernichtungsmitteln. Das bekannteste Produkt ist «Roundup», das Bayer mit dem Kauf des Glyphosat-Entwicklers Monsanto übernahm. Das Herbizid ist jedoch umstritten: Kritiker werfen ihm vor, krebserregend zu sein und die Artenvielfalt zu gefährden. Für die Herstellung von Glyphosat werden phosphorhaltige Ausgangsstoffe benötigt. Phosphor ist ein Grundstoff für Düngemittel, findet aber auch in militärischen Anwendungen Verwendung.
«Die Executive Order des US-Präsidenten betont die dringende Notwendigkeit, dass US-Landwirte Zugang zu wichtigen, im Inland hergestellten Pflanzenschutzmitteln wie Glyphosat haben. Wir werden dieser Verordnung Folge leisten», erklärte ein Bayer-Sprecher am Donnerstag auf Anfrage. Engpässe für andere Märkte seien dadurch nicht zu erwarten. In den USA gilt Bayer als zentraler und derzeit einziger grosser Hersteller glyphosathaltiger Herbizide. In dem Erlass wird dies bestätigt und darauf verwiesen, dass der einzige heimische Produzent den Jahresbedarf nicht decke. Andere Glyphosat-Produkte kommen vorwiegend von chinesischen Generikaherstellern.
Zugleich sieht sich Bayer in den USA seit Jahren mit einer Klagewelle wegen der angeblich krebserregenden Wirkung von Glyphosat konfrontiert. Um diese endlich in den Griff zu bekommen, hatte das Leverkusener Unternehmen am Dienstag einen weiteren milliardenschweren Vergleich angekündigt. Als entscheidend gilt jedoch ein Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof der USA. Dort soll geklärt werden, ob Klagen wegen angeblich fehlender Warnhinweise nach dem Recht einzelner Bundesstaaten zulässig sind, obwohl die US-Umweltbehörde EPA Glyphosat nicht als krebserregend einstuft und entsprechende Warnhinweise auf dem Produktlabel nicht erlaubt. Eine Grundsatzentscheidung wäre für Bayer wegweisend, um Rechtssicherheit zu erlangen. Eine Entscheidung wird bis zum Sommer erwartet.
Zu möglichen Auswirkungen des Präsidialerlasses auf die Erfolgsaussichten vor dem Supreme Court wollte sich Bayer nicht äussern. Das Dekret dürfte dem Konzern jedoch weiteren Rückenwind geben. So weist Trump das Landwirtschaftsministerium in dem Erlass an, sicherzustellen, dass keine Anordnung «die wirtschaftliche Lebensfähigkeit eines heimischen Herstellers von elementarem Phosphor oder glyphosathaltigen Herbiziden gefährdet». Zuvor hatte Bayer bereits Unterstützung von der US-Regierung für sein Vorgehen vor dem Obersten Gerichtshof erhalten. Der Vertreter der Regierung, Solicitor General John Sauer, hatte argumentiert, dass die Entscheidungen der Umweltbehörde EPA nicht durch Urteile lokaler Gerichte ausgehebelt werden dürften.

