Mit der Richterin, die für den Fall im Zusammenhang mit möglichem Wahlbetrug und dem Sturm auf das US-Kapitol am 6. Januar 2021 zuständig ist, könne er "auf keinen Fall ein faires Verfahren bekommen", schrieb der Republikaner am Sonntag auf der von ihm mitgegründeten Online-Plattform Truth Social. Man werde unverzüglich einen Antrag auf Abberufung der Richterin aus "sehr gewichtigen Gründen" und ausserdem die Verlegung des Verfahrens in eine andere Stadt als Washington beantragen, kündigte der 77-Jährige an.

Die Abberufung eines Richters oder einer Richterin ist möglich, wenn diese persönlich befangen oder voreingenommen sind oder wenn ihre Unparteilichkeit infrage steht. Dies ist Rechtsexperten zufolge in der Regel nur bei einer persönlichen Verbindung zu einem bestimmten Fall gegeben. Die Grenzen bei der Auslegung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften sind eng.

Die zuständige Richterin Tanya Chutkan (61) wurde per Zufallsprinzip mit dem Fall betraut. Sie war 2021 schon einmal mit Trump vor Gericht befasst und wies damals eine Beschwerde des Republikaners zurück. 2013 war sie vom damaligen US-Präsidenten Barack Obama, einem Demokraten, ernannt und 2014 vom Senat ohne Gegenstimmen bestätigt worden. Dass US-Präsidenten Richterinnen und Richter ernennen, ist üblich. Es gibt bislang keinerlei Anzeichen dafür, dass sie vorhat, sich aus dem Fall zurückzuziehen.

(AWP)