Dabei geht es um Einschränkungen für den Verwaltungsrat. Die besagte Klausel hätte den Verwaltungsrat von U-Blox in seiner Handlungsfreiheit eingeschränkt, insbesondere bei der Prüfung besserer Konkurrenzangebote («Superior Company Proposal»). Solche Einschränkungen sind nach Übernahmerecht nicht zulässig, wie dem UEK-Entscheid vom 29. August zu entnehmen ist. Die federführende Bank UBS hat diesen am Mittwoch bekannt gemacht.
Grundsätzlich hat die UEK aber bestätigt, dass das Kaufangebot den gesetzlichen Vorgaben des Schweizer Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) und den dazugehörigen Verordnungen entspricht. Das Angebot ist also rechtlich zulässig.
Advent hatte am 18. August die Voranmeldung für das Übernahmeangebot veröffentlicht, das Angebot soll demnach vom 11. September bis 9. Oktober 2025 (16 Uhr) laufen (Nachfrist 16.-29. Oktober). Die US-amerikanische Private-Equity-Gesellschaft bietet 135,00 Franken je U-Blox-Aktie in bar, womit das Thalwiler Unternehmen mit rund 1,05 Milliarden Franken bewertet wird. Die U-Blox-Aktie schloss am (gestrigen) Dienstag genau auf dem genannten Preis.
(AWP)