Am Nachmittag hatte der oberste Gerichtshof in Frankreich die Grossbank endgültig wegen rechtswidriger Kundenanwerbung und Beihilfe zur Geldwäscherei schuldig gesprochen. Über die Höhe der Strafzahlung wird es aber zu einem neuen Verfahren kommen.
Die Aktie gewinnt gegen 15.45 Uhr 1,8 Prozent auf 22,47 Franken, während der SMI wenig verändert notiert. Im Hoch - kurz nach Urteilsverkündung - stiegen UBS sogar bis auf 22,83 Franken (+3,3 Prozent).
«Wir sehen das Urteil als einen Teilerfolg für die UBS, was zumindest leicht positiv für die Aktie sein sollte», sagte ZKB-Analyst Michael Klien am Mittwoch nach der Urteilsverkündung auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP.
Das Verfahren ziehe sich damit zwar weiter in die Länge, hiess es zudem von Vontobel-Analyst Andreas Venditti. Es sei aber positiv für die UBS, «dass die Strafzahlungen voraussichtlich geringer ausfallen werden».
Zuvor hatten Marktexperten kleine klare Erwartung darüber, wie das Kassationsgericht über die Beschwerde der UBS urteilen wird. Im Dezember 2021 hatte das französische Berufungsgericht die UBS in zweiter Instanz schuldig gesprochen, zwischen 2004 und 2012 illegal um reiche französische Steuerzahler geworben zu haben.
Das Gericht verdonnerte die UBS damals zu einer Zahlung von insgesamt gut 1,8 Milliarden Euro. Darin enthalten ist eine Busse in der Höhe von 3,75 Millionen, die Einziehung von 1 Milliarde Euro und eine zivilrechtliche Schadenersatzzahlung von 800 Millionen. Dagegen hatte die UBS Rekurs eingelegt. Nach einer Anhörung Ende September hat nun das Kassationsgericht am (heutigen) Mittwochnachmittag sein Urteil publiziert.
(AWP)