Die Aktien der UBS verlieren am Dienstagmorgen bei hohem Handelsvolumen 6,1 Prozent auf 26,17 Franken, während der Gesamtmarkt gemessen am Swiss Market Index (SMI) um 0,2 Prozent nachgibt. Nach Bekanntgabe des Bundesratsentscheids zu den neuen Kapitalvorschriften sind die Aktien am vergangenen Freitag noch um 4,3 Prozent in die Höhe geschossen. 

Als erste Bank senkte Goldman Sachs am Dienstag das Kursziel für die UBS auf 32,50 von 35,00 Franken. Der zuständige Analyst lässt die Einstufung aber weiterhin auf «Buy». Das US-Institut begründet das tiefere Kursziel mit den am Freitag vom Bundesrat vorgestellten Regulierungsvorschriften. Diese würden zu tieferen als bislang angenommenen Aktienrückkäufen führen. Konkret sei für 2026 noch mit einem Volumen von 3 statt 6 Milliarden Dollar, für 2027 von 6 statt 8 Milliarden und für 2028 von 6 statt 9 Milliarden zu rechnen. Entsprechend seien die EPS-Schätzungen für die drei Jahre um 2 Prozent, 5 Prozent und 9 Prozent reduziert worden - was dann zum tieferen Kursziel führe.

Vermutlich war die positive erste Reaktion mit der Hoffnung auf eine «deutliche» Verwässerung der Regulierungsvorschläge im Parlament verbunden, schreibt die Bank Vontobel am Dienstag in einem Kommentar. Die ersten Stellungnahmen der wichtigsten politischen Parteien deuten aber nicht auf ein solches Ergebnis hin, auch wenn sich bis dahin die Meinungen noch ändern könnten. Der Vontobel-Analyst belässt das Rating auf «Buy» und bestätigt das Kursziel von 31 Franken. 

Keine Veränderung am Kursziel von 32 Franken oder dem Kaufen-Rating nimmt auch die Deutsche Bank vor. Der Vorschlag des Bundesrates liege nahe am Worst-Case-Szenario, das in den letzten 14 Monaten bei Ankündigung der «Too big to fail»-Reform angenommen wurde, schreibt der DB-Analyst am Montag in einer Kundennotiz. Dieses Worst-Case-Szenario näherte sich in den letzten Wochen jedoch zunehmend dem Basis-Szenario vieler Anleger an. Während die anfänglich positive Reaktion des Aktienkurses am Freitag im späten Handel bereits nachliess, erwarten die Experten der Deutschen Bank eine nachhaltige Neubewertung vom aktuellen 8,6-fachen des Gewinns pro Aktie (EPS) für 2027 erst, wenn mehr Klarheit über die mittelfristige Kapitalrendite besteht. 

Vergleichsweise «optimistisch» zeigt sich die Research-Boutique Keefe, Bruyette & Woods, welche am Kursziel von 27 Franken und «Marktgewichten» festhält. Der KWB-Analyst betont, die neue Regulierung sei nicht so schlimm wie befürchtet und bewertet diese als grundsätzlich positiv. Der Aufbau des notwendigen neuen Kernkapitals sollte zehn bis elf Milliarden Dollar betragen - andere Analysten gehen von deutlich höheren Beträgen bis zu 25 Milliarden Dollar aus. Entsprechend sieht der KWB-Experte mit der langen Übergangsphase eine gewisse Erleichterung. Nach der Anpassung an die neue Realität höherer Kapitalbestände biete die Gruppe weiterhin absolutes Wertpotenzial.

«Too big to fail»-Massnahmen führen zu Milliarden-Kapitalbedarf für UBS

Die am Freitag vorgestellten Massnahmen des Bundes zur Verbesserung der Bankenstabilität bedeuten für die einzige international tätige Schweizer Grossbank UBS eine massive Verschärfung ihrer Kapitalanforderungen. Vollumfänglich in Kraft treten dürften die Bestimmungen allerdings wohl frühestens in zehn Jahren. Auswirken wird sich dabei die neue Anforderung, ausländische Tochtergesellschaften künftig vollständig mit Eigenmitteln zu unterlegen. Diese war von der UBS im Vorfeld heftig bekämpft worden. Heute wird noch eine Unterlegung der Auslandstöchter zu rund 60 Prozent verlangt.

Den zusätzlichen Bedarf an hartem Eigenkapital für die UBS aus den neuen Bestimmungen beziffert das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) auf Basis der heutigen UBS-Bilanz auf insgesamt rund 26 Milliarden Dollar. Davon machen die verschärften Eigenmittelanforderungen für die Auslandstöchter rund 23 Milliarden aus. Aus den weiteren Bestimmungen kommen rund 3 Milliarden dazu.

Die UBS erhält zudem zum Aufbau des zusätzlichen Eigenkapitals einige Jahre Zeit. Das entsprechende Gesetz dürfte - auch bei speditiver Behandlung durch das Parlament - wohl nicht vor 2028 in Kraft treten. Nach Inkrafttreten sieht es eine Übergangsfrist von «mindestens 6 bis 8 Jahren» vor. Ob der Kapitalaufbau während der Übergangszeit linear erfolgen muss, will man beim EFD derzeit offen lassen.

(cash)