Sie beharrt auf ihrer Unschuld und betont, dass keine konkreten Beweise vorliegen würden. Die UBS sei zwar erfreut, dass das oberste Gericht in Frankreich die Position der Bank zu wichtigen Aspekten des Rechtsstreits teile, hiess es in einer Mitteilung vom Mittwoch.
So habe das Gericht die Zahlung von insgesamt gut 1,8 Milliarden Euro kassiert. Allerdings sei die UBS enttäuscht darüber, dass der Kassationshof den Schuldspruch der Vorinstanz wegen rechtswidriger Kundenanwerbung und schwerer Geldwäscherei von Erträgen aus Steuerbetrug bestätigt hat.
Die UBS bleibe bei ihrer Aussage, dass sie jederzeit im Einklang mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften gehandelt habe, und werde sich in dem bevorstehenden Prozess verteidigen. Es bestehe ein Abkommen zwischen Europa und der Schweiz über die Besteuerung von Sparerträgen, und es würden keine konkreten Beweise für die behaupteten Tatbestände vorliegen.
Der oberste Gerichtshof in Frankreich hatte die Grossbank am Mittwoch endgültig wegen rechtswidriger Kundenanwerbung und Geldwäscherei schuldig gesprochen. Über die Höhe der Strafzahlung wird es aber zu einem neuen Verfahren kommen.
Im Dezember 2021 hatte das französische Berufungsgericht die UBS auch in zweiter Instanz schuldig gesprochen, zwischen 2004 und 2012 illegal um reiche französische Steuerzahler geworben zu haben. Das Gericht verdonnerte die Bank zu einer Busse in der Höhe von 3,75 Millionen sowie eine Einziehung von 1 Milliarde Euro und eine zivilrechtliche Schadenersatzzahlung von 800 Millionen. Nun geht der Fall zurück an das Berufungsgericht in Paris. Dort wird das Verfahren neu verhandelt.
Rechtsangelegenheit bleibt nochmals deutlich länger in der Schwebe
Mit Blick auf die Strafen heisst es im Urteil vom Mittwoch, diese würden kassiert, damit die Lage der UBS einer Gesamtbewertung unterzogen werden könne. Mit Blick auf die Schadensersatzforderung heisst es, die Vorinstanz habe die Höhe nicht ausreichend begründet.
Am Grundsatzurteil der Vorinstanz hielt das Kassationsgericht allerdings fest: Die UBS habe über keine Geschäftsbewilligungen in der EU im Allgemeinen und in Frankreich im Besonderen verfügt. Deshalb habe die Grossbank mit ihrer Tätigkeit gegen das französische Recht verstossen. Mit dem Entscheid des obersten Gerichtshof in Frankreich, das Urteil an die Vorinstanz zurückzusenden, geht die Hängepartie in dem bereits rund zehn Jahre andauernden Rechtsstreit weiter.
Der Entscheid heute bedeutet aber auch, dass diese Rechtsangelegenheit nochmals deutlich länger in der Schwebe bleiben wird. Manche Marktanalysten hatten bereits nach dem Urteil im Dezember 2021 die Meinung vertreten, dass es besser gewesen wäre, das Urteil zu akzeptieren und den Fall ad acta zu legen.
Hätte die UBS das Urteil akzeptiert, hätte sie allerdings auch den Schuldspruch akzeptiert. Damit hätte das Institut eingestanden, Kriminellen bei Geldwäscherei geholfen zu haben, was auch Risiken für die weiteren weltweiten Geschäfte birgt. Die Bank bestreitet jegliches strafrechtliche Fehlverhalten.
(AWP)