Die UBS kann das Strafverfahren rund um eine bulgarische Drogenbande doch noch nicht abhaken. Die Bundesanwaltschaft ficht den Freispruch der Grossbank durch die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts vom November 2024 an, wie die Behörde am Freitag bestätigte. Der Fall, den die UBS von der 2023 übernommenen Credit Suisse geerbt hatte, kommt nun vor das höchste Schweizer Gericht, das Bundesgericht. Das Verfahren gilt als Testfall für ein härteres Vorgehen der Schweizer Justiz gegen die Banken.

2022 war das Bundesstrafgericht zum Schluss gekommen, dass es bei der Credit Suisse zu Mängeln gekommen sei, die einer inzwischen verstorbenen Mitarbeiterin Geldwäsche für die kriminelle Organisation ermöglicht hätten. Die Kundenberaterin starb 2023. Angesichts ihres Todes sei es nicht möglich gewesen, die der Bank vorgeworfene Gesetzesverletzung zu prüfen, ohne die Unschuldsvermutung der Verstorbenen zu verletzen. Aus diesem Grund war die Credit-Suisse-Nachfolgerin UBS im Berufungsprozess vom November freigesprochen worden.

Eine UBS-Sprecherin verwies am Freitag auf Angaben im Quartalsbericht der Grossbank, wonach die Bundesanwaltschaft Beschwerde gegen das Urteil eingereicht habe. Demnach habe auch die UBS in einem Teilaspekt Berufung eingelegt. Dabei gehe es um die Frage, ob ein fusioniertes Nachfolgeunternehmen für Handlungen des Vorgängerunternehmens strafrechtlich haftbar gemacht werden kann. 

(Reuters)