Es seien Anleger mit weniger als 0,1 Prozent des Kapitals des Fonds LivingPlus gewesen, die für die im Juni gemeldete verfahrenstechnische Verzögerung gesorgt hätten, teilte die UBS am Freitag mit. Dies hätten von ihrem Recht auf Einspruch gegen die von der UBS vorgenommenen Fondsvertragsänderungen Gebrauch gemacht.

Die Aufsichtsbehörde habe diese Einwendungen nun abgewiesen. Über die Bühne ist die Fusion aber noch nicht. Denn gegen die Verfügung kann innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde geführt werden. Die UBS will zu gegebener Zeit weiter darüber informieren.

Ursprünglich wollte die UBS die drei Wohnimmobilienfonds per 30. Juni zusammenführen, dies im Zusammenhang mit der Übernahme der Credit Suisse. Nach dem Zusammenschluss sollen die drei Fonds unter dem Namen und der Anlagestrategie von UBS LivingPlus weiterlaufen. Der Fokus soll dabei auf alternative Wohnformen (z.B. Alters- und Pflegeheime, Altersresidenzen, Mikroapartments, Serviced Apartments, Wohnen mit Dienstleistungen und Bildungsimmobilien wie Studentenwohnen) liegen.

Daraus soll der grösste direkt haltende Schweizer Wohnimmobilienfonds mit über 150 Liegenschaften und einem Gesamtfondsvermögen von 4,38 Milliarden Franken (per Ende 2024) entstehen.

(AWP)