Das Gerichtsurteil aus Paris schickte die UBS-Aktie am Mittwoch fast 3 Prozent nach unten. Am Donnerstag sinkt der Wert des Titels noch einmal um über 2 Prozent. Das Frankreich-Urteil hat die UBS-Kursgewinne seit Anfang Jahr nun wieder zunichte gemacht. Der Titel ist so viel wert wie Anfang Jahr.

Die UBS soll Frankreich 4,5 Milliarden Euro Strafe und Schadenersatz zahlen. Die grösste Schweizer Bank kassiert damit die höchste je in Frankreich wegen Steuervergehen ausgesprochene Strafe. 

Die UBS-Aktie in den vergangen fünf Jahren (Chart: cash.ch)

Da die UBS in Frankreich in Revision geht und ihre Strafen gegenüber der französischen Republik nicht sofort bezahlen muss, rücken nun die Rückstellungen der Bank ins Zentrum. Rund 640 Millionen von insgesamt 2,5 Milliarden Dollar der UBS-Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten sind dabei für den Bereich globale Vermögensverwaltung reserviert. Analysten vermuten, dass die Bank für den Frankreich-Fall wenige hundert Millionen Dollar reserviert hat. 

Gewinne und Aktienrückkauf tangiert

Die Frage ist, wie sich der Aktienkurs unter dem Eindruck dieses Urteils in den kommenden Monaten und Jahren entwickelt. UBS-Konzernchef Sergio Ermotti geht zuerst einmal davon aus, dass sich der Berufungsprozess über viele Jahre hinziehen wird.

Noch hat die UBS nicht mitgeteilt, ob sie ihre Rückstellungen aufstocken wird. Die Bank kann argumentieren, dass sie in Berufung gehe und daher vorerst keine weiteren Notbatzen für diesen Rechtsfall zur Seite legen müsse. Stockt sie aber die Provisionen auf, dann müsste wohl das Ergebnis für das vierte Quartal 2018 neu ausgerechnet werden, wie die Zürcher Kantonalbank (ZKB) schreibt. Ausserdem würde dies auch das laufende erste Quartal 2019 belasten. "Wir hoffen, dass sich die UBS bald zu diesen Fragen äussert", schreibt die ZKB.

Lesen Sie zum Thema bei handelszeitung.ch: "Der Fall UBS: Wenn Zürcher durch Paris stolpern"

Weiter haben Rückstellungen Einfluss auf das Aktienrückkaufprogramm der UBS, das wiederum im Zusammenhang mit der Kapitalausstattung der Bank steht. Ende 2018 betrug das harte Kernkapital, auf das die Regulatoren achten, gemäss Bilanzausweis 13,1 Prozent. Die UBS könnte auch noch mit einem dünneren Kapitalkissen einen Teil der eigenen Aktien zurückkaufen. Damit wird der Gewinn pro Aktie verdichtet, was dem Aktienkurs prinzipiell förderlich ist.

«Buy» bestätigt, Kursziele teils tiefer

Die Bank Vontobel erwartet indessen keine Änderung der Rückführungspolitik der UBS. Der Rechtsfall in Frankreich dürfte damit unmittelbar weder das Aktienrückkaufprogramm noch die Dividende beeinträchtigen. "Anders als das Recht anderer Länder sieht das französische Recht vor, dass ein Berufungsgericht den gesamten Fall noch einmal verhandelt, so, als ob es ein neuer Fall wäre. Daher wird die Angelegenheit wieder komplett von vorn beginnen, und die Beilegung des Falls wird mehrere Jahre dauern", schreibt Vontobel-Analyst Andreas Venditti.

Venditti bestätigte am Donnerstag seine "Buy"-Empfehlung. Mindestens zwei andere Analysten taten das gleiche. Aktuell stehen laut Bloomberg für die UBS-Aktie 18 Kaufempfehlungen aus, denen 10 "Hold"- und 2 "Sell"-Ratings gegenüberstehen. Allerdings haben am Donnerstag auch mindestens fünf Banken ihre Kursziele leicht gesenkt, so beispielsweise die Credit Suisse, die das Ziel von 20 auf 19 Franken herabgesetzt hat. Das durchschnittliche Kursziel liegt aber immer noch  bei 16,10 Franken, also rund ein Drittel über dem aktuellen Kurs von 12,20 Franken.

 

 

Die Aktionäre der UBS müssen berücksichtigen, dass die Bank auch von neuen Klagen nicht verschont bleiben dürfte. Die Unsicherheit belastet die Aktie grundsätzlich: Dass die Schweizer Grossbankaktien im langjährigen Vergleich auch den US-Grossbanken hinterherhinken, hat in den vergangenen zehn Jahren auch mit den immer wiederkehrenden Rechtsfällen und Millardenurteilen zu tun.

Umgekehrt zeigt sich aber auch, dass die Beilegung solcher Rechtsfälle der Aktie nützt, wie das Beispiel von Julius Bär zeigt, wo der mehr als fünf Jahre währende Rechtsstreit mit den USA vergangenes Jahr ad acta wurde. Das ist bei der UBS allerdings nicht zu erwarten. Klar ist: Rechtkosten, ein Thema das die UBS seit zehn Jahren beschäftigt, geraten bei der grössten Schweizer Bank wieder vermehrt in den Vordergrund.