Wie zu hören ist, will die Genfer Staatsanwaltschaft ihr Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts Geldwäsche einstellen, das sie wegen des Umgangs der Bank mit dem Skandalbanker Patrice Lescaudron führt.

Staatsanwalt Yves Bertossa habe seine Absicht den Betroffenen im vergangenen Monat mitgeteilt, berichten darüber informierte Personen. Wann das Verfahren offiziell eingestellt werden soll, habe er nicht mitgeteilt. Einwände dagegen konnten bis vergangene Woche erhoben werden.

Die Compliance-Versäumnisse im Umgang mit dem einstigen Genfer Starbanker Lescaudron haben die Credit Suisse viel Geld und einiges an Reputation gekostet. Nachdem die Bank mehrere Gerichtsprozesse verloren hat, werden Schadensersatzzahlungen in Höhe von Hunderten Millionen Franken fällig.

Das Geldwäscheverfahren ist eines von mehr als einem halben Dutzend Rechtsproblemen, mit denen sich die UBS auseinandersetzen muss. In London läuft derzeit ein Gerichtsverfahren zu einem Anleiheskandal in Mosambik. Die UBS veranschlagt die geerbten Rechtskosten der Credit Suisse auf bis zu 4 Milliarden Dollar in den nächsten 12 Monaten.

(Bloomberg)