Eine Klage eines Kunden der UBS gegen die Bank hat das Zürcher Obergericht abgewiesen. Der Mann wollte die Bank für Verluste aus riskanten Währungsgeschäften haftbar machen. Er hatte während der Annexion der Krim durch Russland 2014 auf steigende Rubel-Kurse gewettet.

Der Kläger forderte rund 1,5 Millionen Franken von der UBS, wie aus dem kürzlich publizierten Urteil des Zürcher Obergerichts hervorgeht. Wie schon die Vorinstanz, das Bezirksgericht Zürich, hat auch das Obergericht die Forderung abgewiesen.

Der in Deutschland wohnhafte Bankkunde tätigte von März bis September 2014 für sich und seine Söhne mehrere Devisentermingeschäfte über die UBS. Das Volumen der Geschäfte, mit denen er auf einen steigenden Kurs des russischen Rubels setzte, belief sich auf umgerechnet mehr als 5 Millionen Franken.

Rubelkurs "wie von Geisterhand" abgeschmiert

Im Laufe des Jahres 2014, als Russland die ukrainische Halbinsel Krim annektierte, kam es jedoch zu einem starken Kursverfall des Rubels. War ein Rubel anfangs 2014 noch rund 2,7 Rappen wert, stürzte er am 16. Dezember von 1,6 Rappen vorübergehend bis auf den Jahrestiefstwert von 1,2 Rappen ab. "Wie von Geisterhand und zur Überraschung auch von erfahrenen und professionellen Händlern" sei das an dem Tag passiert, gab der Kläger im Rahmen des Verfahrens zu Protokoll.

Diese für eine grosse Währung tatsächlich starke Schwankung innerhalb eines Tages wurde dem UBS-Kunden zum Verhängnis. Weil die Buchverluste auf seinen Positionen zu gross wurden, liquidierte die Bank diese. Für den Kunden resultierte ein Verlust von rund 1,5 Millionen Franken.

Hätte der Kunde frühzeitig zusätzliche Sicherheiten hinterlegt, hätten die Positionen trotz steigender Verluste offen bleiben können. Umstritten war vor Gericht nun, ob sich die Bank in dieser Situation richtig verhalten hat, also ob sie den Kunden rechtzeitig auf das Problem aufmerksam machte, und ihm genügend Zeit einräumte, um Geld einzuschiessen.

Bank hat laut Gericht korrekt gehandelt

Der Kläger stellte sich auf den Standpunkt, dass dies nicht geschehen sei. Er wäre sehr wohl bereit gewesen, noch mehr Sicherheiten bereitzustellen, nachdem bereits andere Devisentermingeschäfte aufgelöst sowie Aktien verkauft wurden, um die Rubelgeschäfte abzusichern. Für ihn sei klar gewesen, "dass die russische Währung niemals in Bodenlose fallen werde". Eine Glattstellung der Positionen sei deshalb für ihn kein Thema gewesen.

Die Bank hingegen machte geltend, den Kunden zwischen 14:30 und 15 Uhr an dem Tag telefonisch aufgefordert zu haben, "unverzüglich" zusätzliche Sicherheiten einzubringen. Falls dies nicht geschehe, würden die Termingeschäfte geschlossen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger hat es ans Bundesgericht weitergezogen.

(AWP)