Die UBS hat beim französischen Kassationsgerichtshof Berufung gegen die vor einer Woche ergangene Entscheidung des Berufungsgerichts eingelegt, teilte die Bank am Montagabend mit.
Die UBS war am vergangenen Montag auch in zweiter Instanz vom Berufungsgericht wegen unerlaubter Geldgeschäfte und der Beihilfe zur Geldwäsche schuldig gesprochen worden. Der "Cour d'appel" in Paris verlangt eine Zahlung von insgesamt 1,8 Milliarden Euro. Darin enthalten ist eine Busse in der Höhe von 3,75 Millionen, die Einziehung von einer Milliarde und eine zivilrechtliche Schadenersatzzahlung von 800 Millionen Euro.
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— cash (@cashch) December 13, 2021
Die Berufung wurde innerhalb der gesetzlichen Frist von fünf Tagen eingereicht, erklärte die UBS nun. Der Schritt geschehe, um die Rechte der UBS AG zu wahren. Der Schritt erlaube es der Bank zudem, das Urteil des Berufungsgerichts genau zu analysieren, um "im besten Interesse der Stakeholder" das weitere Vorgehen festzulegen.
Die UBS war in der "ersten Runde" noch zu einer deutlich höheren Strafe verdonnert worden. Das Pariser Strafgericht hatte die Bank im Februar 2019 zu einer Zahlung von insgesamt 4,5 Milliarden Euro verurteilt.
Geschäft in anderen Märkten gefährdet?
Bloomberg berichtete am Freitag, dass die UBS dazu tendiert, gegen das Urteil Berufung einzulegen, da sich die Führung des Geldhauses dagegen sträube, einen Schuldspruch anzuerkennen, der ihr Geschäft in anderen Märkten gefährden könnte. Die Bank neige auch dazu, gegen die finanzielle Strafe vorzugehen, hiess es am Freitag.
Der scheidende UBS-Verwaltungsratspräsident Axel Weber hat die Angelegenheit zur Chefsache gemacht, da die Ungewissheit über den Ausgang des Verfahrens wie ein Damoklesschwert über der Bank hängt. Die Bank hatte sich in früheren Gesprächen mit den französischen Behörden im Jahr 2014 gegen einen Vergleich entschieden, da sie sich nicht schuldig bekennen wollte, und kämpft seither vor Gericht.
Die UBS bestreitet, dass sie sich in diesem Fall strafbar gemacht hat. Die Bank hat nur rund 450 Millionen Euro an Rückstellungen gebildet, um ihre Kosten zu decken.
(AWP/Bloomberg)
