Auch Präsident Colm Kelleher wurde im Amt bestätigt, erzielte allerdings das klar schlechteste Ergebnis.

Die Generalversammlung der Grossbank wählte Kelleher am Mittwoch erneut mit 89,9 Prozent Ja-Stimmen für eine weitere einjährige Amtsdauer als Mitglied und Präsidenten des Verwaltungsrats. Er war erst vor einem Jahr auf den langjährigen Präsidenten Axel Weber gefolgt, der damals die Amtszeitbegrenzung von zehn Jahren erreicht hatte.

Kelleher, der zuvor 30 Jahre für die US-Grossbank Morgan Stanley arbeitete, schnitt damit deutlich schlechter ab als seine Kollegen im Aufsichtsgremium. Alle anderen Mitglieder des Aufsichtsgremiums wurden mit mindestens 94 Prozent Zustimmung wiedergewählt.

Schweizer Vize grösste Zustimmung

Der Vizepräsident, der Schweizer Lukas Gähwiler, erzielte gar 97,2 Prozent und damit das beste Ergebnis.

Bei dem durch den Bund vor zweieinhalb Wochen forcierten Zusammengang der beiden Schweizer Grossbanken hatten weder die Aktionäre der CS noch die der UBS ein Mitspracherecht. Wegen der prekären Situation der nach zahlreichen Skandalen in Schieflage geratenen Credit Suisse war keine Zeit dafür gewesen, und die Schweizer Regierung hat per Notrecht ermöglicht, dass der Zusammenschluss ohne Zustimmung des Aktionariats stattfinden konnte.

Auch erteilten die Aktionäre der UBS den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung mit grosser Mehrheit von 93,8 Prozent die Entlastung für das vergangene Geschäftsjahr. Wie bereits in den vergangenen Jahren wurde der Steuerstreit mit Frankreich dabei allerdings ausgeklammert.

Frankreich-Fall bleibt grosser Makel

2019 hatten die Aktionäre wegen des damals erstinstanzlich verlorenen Prozesses die Décharge verweigert. Ein endgültiges Urteil steht weiterhin aus.

Nach der Niederlage im Februar 2019 wurde die UBS im Dezember 2021 auch in zweiter Instanz vom Berufungsgericht in Paris wegen unerlaubter Geldgeschäfte und der Beihilfe zur Geldwäsche schuldig gesprochen worden. Dagegen ist die UBS erneut in Berufung gegangen.

Für den Prozess im westlichen Nachbarland hat die UBS rund 1,1 Milliarden Euro zurückgestellt. Das französische Berufungsgericht hatte die Einziehung von Geldern und Entschädigungszahlungen an den französischen Staat in Höhe von insgesamt 1,8 Milliarden Euro verlangt, dies zusätzlich zu einer Busse von 3,75 Millionen Euro. Die Busse und die Geldeinziehung sind während der Dauer der Berufung suspendiert.

CEO Hamers mit Applaus verabschiedet

Die Aktionäre genehmigten auch die kommenden Vergütungen für die Mitglieder des Veraltungsrats und der Konzernleitung. Zum beantragten maximalen Betrag von bis zu 13 Millionen Franken für den Verwaltungsrat bis zur ordentlichen GV 2024 sagten 88,0 Prozent ja.

Die variable Entlöhnung von bis zu 81,1 Millionen Franken für das Geschäftsjahr 2022 für das operative Top-Management wurde ebenfalls genehmigt (87,1 Prozent) und eine fixe Vergütung für das Jahr 2024 von bis zu 33 Millionen Franken (89,3 Prozent) ebenso.

(AWP)