So kann sie Vertretungen im Ausland statt als Tochterbanken als dem Stammhaus unterstellte Zweigniederlassungen führen, schreibt die NZZ am Sonntag. So habe die UBS bereits in den vergangenen zwei Jahren in Grossbritannien gewisse Geschäfte der CS-Tochter in Zweigniederlassungen vor Ort transferiert, für die sie lokal kein Eigenkapital halten muss.
Allerdings sind Möglichkeiten vor allem im wichtigen US-Markt begrenzt: So würden die amerikanischen Behörden «penibel» darauf achten, dass Auslandbanken Kapital vor Ort hielten. Lockerer gehen die Schweizer Behörden damit um. Sie erlauben es grossen ausländischen Banken, hierzulande nur eine Zweigniederlassung zu betreiben.
So operiere die BNP Paribas in der Schweiz nicht mehr als rechtlich eigenständige Tochterbank sondern nur noch über zwei Zweigniederlassungen. Damit sei sie etwa bei der Vergabe von Firmenkrediten nicht mehr den Schweizer Kapitalvorschriften unterworfen. (NZZaS, S. 36)
(AWP)