Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung am 24. April 2024 die Schaffung von Wandlungskapital in Höhe von maximal 70 Millionen US-Dollar, wie aus der am Donnerstag veröffentlichten Einladung hervorgeht. Das entspreche maximal 700 Millionen Namenaktien mit einem Nennwert von je 0,10 Dollar. Das neu zu schaffende Wandlungskapital entspricht den Angaben zufolge rund 20 Prozent des aktuell ausgegebenen Aktienkapitals.

Durch die geplante Statutenänderung könne sich das Aktienkapital durch die Ausgabe der Aktien um höchstens diese 70 Millionen erhöhen, bei Eintritt eines oder mehrerer auslösender Ereignisse. Dann erfolgt die obligatorische Wandlung von Ansprüchen aus Finanzmarktinstrumenten mit bedingten Wandlungseigenschaften, um eine Insolvenz zu verhindern.

Flexibel weiteres AT1-Kapital schaffen

Nach der Übernahme der Credit Suisse steigt wegen der grösseren Bilanz der UBS und wegen des grösseren Marktanteils in der Schweiz auch der Bedarf an Going-Concern und TLAC (Vorgabe für Kapital- und Verlustabsorptionsfähigkeit einer systemrelevanten Bank). Diese Anforderungen können sowohl mit hartem Kernkapital («CET1») als auch bis zu einem gewissen Grad mit verlustabsorbierenden zusätzlichen Kernkapitalinstrumenten («AT1») erfüllt werden.

Die UBS plant bis 2029 eine Going-Concern-Kapitalquote von rund 18 Prozent aufzubauen, während sie die harte Kernkapitalquote CET1 bei rund 14 Prozent halten will. Teilweise soll das eben mit einem fortlaufenden Aufbau von AT1-Kapital erfüllt werden, heisst es in der Erläuterung zum Antrag des Verwaltungsrats an die Aktionäre.

Sollte der Antrag von der GV angenommen werden, will der Verwaltungsrat von den bis zu 700 Millionen Aktien jeweils rund 78 Millionen Aktien für die beiden im November 2023 ausgegebenen Tranchen von AT1-Anleihen in Höhe von je 1,75 Milliarden Dollar reservieren sowie rund 41 Millionen Aktien für die im Februar 2024 ausgegebenen AT1-Anleihen in Höhe von 1 Milliarde Dollar und rund 20 Millionen Aktien für die im Februar 2024 ausgegebenen AT1-Anleihen in Höhe von 650 Millionen Singapur-Dollar reservieren.

Flexibilität bewahren

Die verbleibenden Aktien sollen den mittelfristigen AT1-Bedarf decken. So entstehe Flexibilität für die Höhe und den Zeitpunkt künftiger AT1-Emissionen.

Der Verwaltungsrat beantragt ausserdem, unter bestimmten Voraussetzungen das «Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre» für künftig auszugebende Finanzinstrumente mit bedingter Wandlungseigenschaft auszuschliessen, wie es weiter heisst. Damit könne man grosse Tranchen von AT1-Instrumenten am Kapitalmarkt rechtzeitig platzieren.

(AWP)