Diese sind vorwiegend an der Herstellung von Raketen, Drohnen, Flugabwehrsystemen und anderen militärischen Gütern beteiligt. Neu stehen zudem russische Unternehmen und Personen auf der Liste, die an der Lieferung von Rüstungsgütern der Demokratischen Volksrepublik Korea nach Russland beteiligt sind, wie das zuständige Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) am Freitag schrieb. Die Sanktionen sollten am Freitag ab 18.00 Uhr gelten.

Sanktionen unterstellt sind zudem Richter und Beamte aus den russisch besetzten Gebieten der Ukraine. Auch Personen, die an der Zwangsverschleppung von ukrainischen Kindern beteiligt seien, seien auf die Liste gesetzt worden, teilte das WBF mit.

Die Vermögenswerte der Gelisteten in der Schweiz müssen gesperrt und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) gemeldet werden. Zudem gelten für die Betroffenen Reisesanktionen.

Weitere Massnahmen im Handelsbereich sollen verhindern, dass Russland sensible Güter und Technologien für seine Armee erwerben kann. Dazu gehört ein Exportverbot von Dual-Use-Gütern und Gütern zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands an 27 zusätzliche Unternehmen.

Die Listungen entsprechen dem 13. Sanktionenpaket der EU. Dieses beschlossen die EU-Staaten am 23. Februar, am Vorabend des zweiten Jahrestages des russischen Angriffs auf die Ukraine. Es gilt vor allem als Symbol, weil es keine neuen weitreichenden Wirtschaftssanktionen enthält.

(AWP)