Diese Lösung sei zielgerichtet, hiess es in der Mitteilung der Parlamentsdienste vom Freitag. Die Hälfte der Versicherten würde von einem Zuschlag profitieren. Hingegen würden Personen mit hohen Renten nicht zusätzlich unterstützt.
Der Ständerat will die Senkung des Umwandlungssatzes zur Berechnung der Renten für 15 Jahrgänge ausgleichen, mit einem Zuschlag auf der Rente der beruflichen Vorsorge. So hat er es im Dezember im Zug der BVG-Reform beschlossen. Rund 50 Prozent der Angehörigen dieser Generationen sollen davon profitieren.
Beim zuvor vom Nationalrat beschlossenen Modell hätten schätzungsweise 35 bis 40 Prozent der Versicherten den Zuschlag erhalten. Eine Minderheit in der Sozial- und Gesundheitskommission wollte bei diesem Modell bleiben, unterlag aber mit 11 gegen 14 Stimmen.
Eine weitere Minderheit wollte zum vom Bundesrat mitgetragenen Kompromiss der Sozialpartner zurückkehren. Ihr Antrag wurde mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt.
In anderen Punkten gibt es aber noch Uneinigkeiten. Eine gewichtige Differenz zwischen Nationalratskommission und Ständerat besteht bei der Höhe und Ausgestaltung des Koordinationsabzugs.
Der Nationalrat wird in der Frühjahrssession voraussichtlich ein weiteres Mal über die BVG-Reform beraten. Ein Referendum gegen die BVG-Reform haben die Gewerkschaften bereits angekündigt.
(AWP)