Der Bundesrat habe diesbezüglich eine Änderung des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) per 1. Februar 2024 beschlossen, heisst es in einer Mitteilung des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF) vom Mittwoch. Dies unter dem Vorbehalt, dass bis zum 18. Januar 2024 kein Referendum dagegen zustande kommt.
Das Parlament hatte die Schaffung der neuen Strafbestimmung am 29. September verabschiedet. Die Änderung geht zurück auf eine parlamentarische Initiative.
Das Finfrag regelt den Betrieb von Finanzmarktinfrastrukturen sowie die Verhaltenspflichten der Finanzmarktteilnehmer beim Effekten- und Derivatehandel.
(AWP)
