Die US-Richter bestätigten in ihrem Urteil die Einschätzung der Vorinstanz, dass die Schweiz bei der umstrittenen Wertloserklärung der ausstehenden AT1-Anleihen der CS nicht als Marktteilnehmerin, sondern als Regulierungsbehörde gehandelt habe. Entsprechend geniesse sie Staatsimmunität und unterliege nicht ihrer Gerichtsbarkeit.
Über das auf Mitte Juli datierte Urteil des «United States Court of Appeals», das online verfügbar ist, hat die «Aargauer Zeitung» (online) am Dienstag berichtet.
Eine Gruppe internationaler Investorinnen und Investoren hatte die Klage gegen die Schweiz im Juni 2024 eingereicht und dabei Forderungen im Umfang von rund 370 Millionen US-Dollar geltend gemacht. Das US-Bezirksgericht in New York hatte ihre Forderung im Herbst 2025 abgewiesen.
AT1-Anleihen sind nachrangige Anleihen, die im Zuge der Finanzkrise 2008 geschaffen wurden, um in Schieflage geratene Banken vor dem Zusammenbruch zu schützen. Bei der vom Bund orchestrierten Übernahme der Credit Suisse durch die Konkurrentin UBS im Frühling 2023 bildete die Abschreibung der AT-Anleihen im Umfang von rund 17,3 Milliarden US-Dollar einen zentralen Teil des Rettungspakets.
(AWP)

