Ein Gericht in New York hat eine Berufung von CS-Anleihengläubigern gegen ein erstinstanzliches Urteil abgewiesen. Die Kläger machten in ihrer Zivilklage einen Schaden im Umfang von rund 370 Millionen Dollar geltend. Im Herbst 2025 hatte bereits ein US-Bezirksgericht in New York die Forderung in erster Instanz abgewiesen. Über das jetzt Mitte Juli 2026 erfolgte Urteil des Berufungsgerichts hat am Dienstag zuerst die «Aargauer Zeitung» (online) berichtet.
Das US-Berufungsgericht bestätigte in seinem Urteil die Einschätzung der ersten Instanz, dass die Schweiz bei umstrittenen Abschreibung der ausstehenden AT1-Anleihen nicht als Marktteilnehmerin, sondern in ihrer Eigenschaft als Staatsgewalt gehandelt habe. Entsprechend geniesse die Schweiz «Staatsimmunität» und unterliege nicht ihrer Gerichtsbarkeit.
EFD sieht sich bestätigt
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) sei «erfreut über das Urteil» und analysiere es derzeit, sagte eine Sprecherin am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP. «Das Gericht hat die Auffassung bestätigt, dass US-Gerichte für die Beurteilung einer solchen Klage nicht zuständig sind.»
Die Kläger hätten nun die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen eine Überprüfung des Urteils durch den «Court of Appeals» oder den Obersten Gerichtshof der USA zu verlangen, bestätigte die Sprecherin. Die Hürden für eine solche Überprüfung seien aber «sehr hoch». Abgesehen davon sei das Klageverfahren in den USA nun abgeschlossen, so das EFD.
Die US-Kanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan als Rechtsvertreterin der Kläger gab sich am Dienstag derweil bedeckt: «Da das Gerichtsverfahren noch läuft, werden wir uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu einzelnen Aspekten des Falls äussern», sagte ein Vertreter der Kanzlei gegenüber der AWP.
Weitere Verfahren laufen
AT1-Anleihen sind nachrangige Anleihen, die im Zuge der Finanzkrise 2008 geschaffen wurden. Die hochverzinsten Anleihen können bei einer schweren Schieflage der Bank für wertlos erklärt werden. Bei der vom Bund orchestrierten Übernahme der CS durch die Konkurrentin UBS im Frühling 2023 bildete die Abschreibung der AT1-Anleihen im Umfang von rund 17,3 Milliarden US-Dollar einen Teil des Rettungspakets.
Der von der Finanzmarktaufsicht Finma verfügte Schritt hat allerdings im In- und Ausland zu diversen Rechtsverfahren geführt. Hierzulande hatte das Bundesverwaltungsgericht im Oktober 2025 nach Beschwerden von rund 3600 betroffenen Investoren die Abschreibung von AT1-Anleihen in einem Teilentscheid aufgehoben.
Die Finma wie auch die Grossbank UBS haben den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in der Folge ans Bundesgericht weitergezogen. Bis zu einem Entscheid wurden sämtliche weiteren Verfahren bei der Vorinstanz sistiert.
Schiedsverfahren im Ausland
Derweil laufen in dieser Sache im Ausland noch «einzelne Schiedsverfahren» gestützt auf Investitionsschutzabkommen, wie das EFD bestätigt. So hatte etwa eine Gruppe japanischer Investoren Ende 2025 eine Klage gegen die Schweiz beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) eingereicht.
(AWP)

