Die Behörde teilte am Mittwoch mit, sie ‌werde keine rechtlichen Schritte ‌einleiten, falls die Bank ​auf Anweisung der Schweizer Finanzaufsicht bestimmte Schuldtitel in Eigenkapital umwandeln müsse, ohne dies zuvor in den USA zu registrieren. Ein solcher ‌als «Bail-in» bekannter Schritt soll die Kapitaldecke eines strauchelnden Instituts stärken, ohne dass Steuergelder herangezogen ​werden müssen.

Zwar stelle ein solcher Tausch ​nach US-Recht ein Angebot ​und Verkauf von Wertpapieren dar, er könne jedoch ‌von der Registrierungspflicht ausgenommen werden, erklärte die SEC. Die Zusicherung hilft bei der Lösung ​grenzüberschreitender rechtlicher ​Konflikte, die bei ⁠der Notrettung der Credit ​Suisse zutage getreten waren. ⁠Damals hatten die Schweizer Behörden ‌den eigentlichen Abwicklungsplan der Bank verworfen und stattdessen eine Übernahme durch die ‌UBS vermittelt.

(Reuters)