Die Behörde teilte am Mittwoch mit, sie werde keine rechtlichen Schritte einleiten, falls die Bank auf Anweisung der Schweizer Finanzaufsicht bestimmte Schuldtitel in Eigenkapital umwandeln müsse, ohne dies zuvor in den USA zu registrieren. Ein solcher als «Bail-in» bekannter Schritt soll die Kapitaldecke eines strauchelnden Instituts stärken, ohne dass Steuergelder herangezogen werden müssen.
Zwar stelle ein solcher Tausch nach US-Recht ein Angebot und Verkauf von Wertpapieren dar, er könne jedoch von der Registrierungspflicht ausgenommen werden, erklärte die SEC. Die Zusicherung hilft bei der Lösung grenzüberschreitender rechtlicher Konflikte, die bei der Notrettung der Credit Suisse zutage getreten waren. Damals hatten die Schweizer Behörden den eigentlichen Abwicklungsplan der Bank verworfen und stattdessen eine Übernahme durch die UBS vermittelt.
(Reuters)

