Bereits am 6. Februar hob das Bundesbezirksgericht im Bundesstaat Arizona die Zulassung der dicamba-haltigen Produkte Xtendimax von Bayer, Enginia von BASF und Tavium von Syngenta wegen festgestellter Fehler der US-Umweltbehörde im Zulassungsprozess auf, wie aus Gerichtsdokumenten hervorgeht. Die EPA hatte den Unkrautvernichter Dicamba 2020 trotz Kritik für weitere fünf Jahre genehmigt. Das neue Urteil sorgt nun für Verunsicherung, auch bei Landwirten, die sich für die Pflanzsaison bereits mit dem Mittel sowie mit Saatgut, das dagegen resistent ist, eingedeckt haben. Analyst Richard Vosser von der Bank JPMorgan sieht allerdings eher für 2025 Gewinnrisiken für Bayer. Die EPA schaut sich das Urteil nun erst einmal an.
Bereits 2020 war der Verkauf von Dicamba in den USA nach Klagen juristisch vorübergehend untersagt worden. Ein Gericht in San Francisco hatte dem Umweltamt damals Fehler bei der ursprünglich 2018 erteilten Zulassung attestiert und dem Mittel die Registrierung entzogen. Die EPA betonte damals, dass die nun erteilte Genehmigung mit neuen Kontrollmassnahmen einhergehe, die eine sichere und umweltschonende Anwendung der Produkte gewährleisten solle.
Wesentlicher Grund der damaligen Kontroverse zwischen Dicamba-Nutzern und Landwirten in der Nachbarschaft: In der damaligen Zusammensetzung war das Produkt auf benachbarte Felder verweht worden und hatte dort Fruchtpflanzen beschädigt, die nicht gegen das Mittel immun waren. Wie auch Glyphosat sprühen Landwirte dicamba-haltige Unkrautvernichter auf Flächen, auf denen Feldfrüchte wachsen, die gegen die Mittel immun sind. Dadurch werden ungewollte «Unkräuter» vernichtet, die gewollten Pflanzen wie Sojabohnen oder Baumwolle aber nicht.
«Während die EPA wahrscheinlich ein paar Tage brauchen wird, um das Urteil zu beurteilen, könnte es letztendlich im schlimmsten Fall dazu führen, dass Dicamba vom US-Markt genommen wird», schrieb JPMorgan-Analyst Vosser in einer ersten Einschätzung am Mittwochabend. Wenngleich die Behörde die betreffenden Produkte mittelfristig wieder zulassen würde, könnte es zu Störungen in der Saatsaison 2025 kommen. Der Experte rechnet in diesem Fall mit einer Belastung beim Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen von etwa 230 Millionen Euro oder rund zwei Prozent des von ihm erwarteten Wertes. «Für die Saison 2024 könnten die Auswirkungen begrenzt sein, da die Landwirte ihre Saatguteinkäufe wahrscheinlich weitgehend getätigt haben.»
(AWP)