"Die Abschreibung hat der Credit Suisse keinen Rappen Liquidität verschafft, die Massnahme war also nicht geeignet", sagte Thomas Werlen, der geschäftsführende Partner der US-Kanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan in der Schweiz, in einem Interview mit der Zeitung "Finanz und Wirtschaft": "Und ein Kapitalproblem hatte die Bank nicht, ist uns gesagt worden, womit sie auch nicht erforderlich war."

Damit sei die Verhältnismässigkeit verletzt. Und "das Verhältnismässigkeitsprinzip ist ein verfassungsmässiges Prinzip, das eingehalten werden muss", sagte Werlen in dem am Dienstagnachmittag vorab veröffentlichtem Interview.

16 Milliarden weg

Als Partner der kalifornischen Kanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan hat Werlen beim Bundesverwaltungsgericht zwei Beschwerden gegen den Entscheid der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma eingereicht, die AT1-Anleihen der Credit Suisse vollständig abzuschreiben - eine am 18. April, eine am 3. Mai.

Im Rahmen der am 19. März verfügten Übernahme der Credit Suisse durch die UBS waren AT1-Anleihen im Wert von rund 16 Milliarden Franken für wertlos erklärt worden. Die Kanzlei vertritt gemäss eigenen Angaben über 1000 Anleihegläubiger. "Unsere Mandanten haben zusammen etwa 5,5 Milliarden Franken investiert, sie vertreten also rund ein Drittel der AT1 Bonds", sagte Werlen in dem Interview.

Die Gläubiger kämen von fast jedem Erdteil, ausser der Antarktis. "Von Australien über Japan, Singapur, Malaysia, Indonesien, Indien, die arabischen Staaten, Europa, Südamerika, USA, Kanada - wir haben Betroffene von überall. Besonders viele in der Schweiz und in Singapur, wo viele Private investiert sind", sagte Werlen.

Weitere Vorwürfe

Ausser der Verletzung der Verhältnismässigkeit wirft die Kanzlei der Finma vor, sich nicht an das Prinzip von Treu und Glauben gehalten zu haben. "Wenn gesagt wird, das Kapital von CS sei in bester Ordnung, und zwei Tage später völlig überraschend eine Notrechtsklausel eingeführt wird, die das Gegenteil bedeutet, wirft das Fragen auf", sagte Werlen.

Zudem sei die Gläubigerhierarchie nicht eingehalten worden. Im Kleingedruckten des Prospekts stehe, dass die Gläubigerhierarchie sich in gewissen Situationen ändern könne. "Ich sage aber: Die dafür notwendige Situation war nicht gegeben, weil die CS kein Kapital benötigte", sagte Werlen.

Falls doch, hätte die Finma milder vorgehen können, indem sie Anleihengläubiger und Aktionäre gleich behandeln würde. "Das Gleichbehandlungsprinzip ist ein weiteres Argument", sagte Werlen.

Aufhebung der Wertloserklärung gefordert

Er fordere, dass die Finma-Verfügung aufgehoben werde. Damit würden die Bonds wiederaufleben. "Das wäre der einfachste Weg, die Angelegenheit ohne Steuergeld zu lösen."

"Wenn die Verfügung nicht aufgehoben wird, kommt der Finma-Entscheid einer Enteignung gleich. Der Staat kann enteignen, aber dann muss er entschädigen, man denke nur an die Enteignung von Grundstücken für den Strassenbau", sagte Werlen.

(AWP)