Durch das sogenannte Motu proprio verliert die Vatikanbank (IOR) das alleinige und exklusive Recht, die finanziellen Investitionen des Vatikans zu verwalten. Die neue Anordnung besagt zwar, dass der Heilige Stuhl in der Regel weiter das IOR für die Verwaltung der Vermögenswerte nutzen soll. Die zuständigen Organe können nun aber auch auf Finanzintermediäre anderer Staaten zurückgreifen, sofern zuständige Gremien dies für effizienter oder vorteilhafter halten. Finanzintermediäre können etwa Banken oder Hedgefonds sein.

Papst Franziskus hatte im Sommer 2022 festgelegt, dass das IOR die ausschliessliche Zuständigkeit für die Vermögensverwaltung besitzt und Treuhänder sämtlicher Finanzanlagen des Heiligen Stuhls und der mit ihm verbundenen Institutionen ist. Das neue Dekret von Papst Leo XIV. folgt der Empfehlung von Experten.

Das IOR verwaltet die Vermögen von rund 12.000 Kunden. Dazu gehören unter anderem katholische Institutionen, Vatikanangestellte und Botschafter beim Heiligen Stuhl. Gegen die Bank gab es in der Vergangenheit immer wieder Korruptions- und Geldwäschevorwürfe. Der korrekte Umgang mit den eigenen Finanzen und Investitionen sind im Vatikan ein kontroverses Dauerthema.

(AWP)