Gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft wurde Beschwerde erhoben. Die Zürcher Staatsanwaltschaft bestätigte am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA eine entsprechende Meldung des Wirtschaftsmediums «Tippinpoint».
Die Einstellungsverfügung sei nicht rechtskräftig geworden, weil eine Verfahrenspartei Beschwerde eingereicht habe. Die Staatsanwaltschaft prüfe nun das weitere Vorgehen.
Losgetreten wurde das Verfahren von Beat Stocker. Er sah in der Berichterstattung von «Inside Paradeplatz» (IP) rund um die mutmasslichen Verfehlungen des ehemaligen Raiffeisenbank-Chefs Pierin Vincenz seine Privatsphäre verletzt. Stocker ist einer der Mitbeschuldigten im Verfahren gegen Vincenz.
Frühe Hinweise auf Unregelmässigkeiten
Die Vorwürfe gehen zurück auf einen Beitrag, der 2016 auf IP erschien. Gemäss diesem soll Vincenz im Sommer 2015 eine Überweisung von 2,9 Millionen Franken erhalten haben.
In dem Artikel stellte IP-Betreiber Lukas Hässig einen möglichen Zusammenhang mit der kurz davor erfolgten Akquisition der KMU-Finanzierungsfirma Investnet durch Raiffeisen her.
Dieser Artikel sowie weitere Recherchen sollen Auslöser von bankinternen Untersuchungen gewesen sein, die schliesslich dazu führten, dass die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht aktiv wurde - und der damalige Raiffeisen-Chef Vincenz in Untersuchungshaft kam.
Das Verfahren wegen Verdachts auf Verletzung des Bankgeheimnisses im Zusammenhang mit dem Artikel läuft bereit seit 2019. Gemäss Darstellung von IP wehrte sich Stocker zwischenzeitlich als Privatkläger erfolgreich gegen eine Sistierung des Verfahrens.
Der journalistische Quellenschutz steht in dem Fall in wesentlichen Punkten einer Beweisführung entgegen, wie die Oberstaatsanwaltschaft kurz vor Weihnachten mitteilte. Das Verfahren wegen des Verdachts auf Bankgeheimnisverletzung sei deshalb eingestellt worden.
(AWP)

