Die Partei und die JA scheiterten mit einer Klage gegen die Einstufung vor dem Verwaltungsgericht Köln, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Gegen den Beschluss können sie Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster einlegen. Während Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) das Urteil begrüsste, wollte sich die AfD auf Anfrage nicht äussern. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die JA zunächst als Verdachtsfall eingestuft und dann im April 2023 nach der Sammlung umfangreicher Daten erklärt, der AfD-Ableger werde als gesichert rechtsextremistische Bestrebung behandelt.

Die Beobachtung der JA durch den Verfassungsschutz diene der Aufklärung, ob eine Partei oder deren Jugendorganisation verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, erklärte das Gericht nun. Die Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der JA hätten sich zur Gewissheit verdichtet. Die AfD-Jugendorganisation vertrete «einen völkisch-abstammungsmässigen Volksbegriff». Der Ausschluss «ethnisch Fremder» sei eine zentrale politische Vorstellung der Organisation. Diese Vorstellung stelle einen Verstoss gegen die Menschenwürde dar, die die prinzipielle Gleichheit der Menschen umfasse, unterstrich das Gericht.

Die Junge Alternative betreibe zudem «eine fortgeführte massive ausländer- und insbesondere islam- und muslimfeindlichen Agitation», so das Gericht weiter. Einwanderer würden «als Schmarotzer und kriminell bezeichnet». Zudem agitiere die JA gegen das Demokratieprinzip und unterhalte Verbindungen zu als verfassungsfeindlich eingestuften Verbindungen wie der Identitären Bewegung. Für das Gericht stehe nach einer summarischen Prüfung fest, «dass es sich bei der JA um eine extremistische Bestrebung handelt». (AZ:13 L 1124/23)

«Die heutige Entscheidung benennt deutlich, dass wir es mit einer massiven Menschenverachtung, mit Rassismus, mit Hass gegen Muslime und mit Angriffen auf unsere Demokratie zu tun haben. Dagegen werden wir auch weiter mit den Mitteln des Rechtsstaats vorgehen», teilte Bundesinnenministerin Faeser mit. Deshalb komme es darauf an, die Demokratie aktiv zu verteidigen und all diejenigen zu schützen, die wegen ihrer Herkunft, Hautfarbe oder ihrer demokratischen Haltung angefeindet würden.

Das OVG muss Ende Februar über eine zweite Klage entscheiden, bei der sich die AfD dagegen gewandt hatte, dass der Verfassungsschutz die Partei als Ganzes als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachtet. Auch hier hatte das Verwaltungsgericht Köln im März 2022 dem Verfassungsschutz als Vorinstanz Recht gegeben.

(Reuters)