Ursprünglich geplant waren nur 150 Millionen, doch aufgrund der grossen Nachfrage habe man das Volumen um 25 Millionen aufgestockt, teilte das Unternehmen am Donnerstagabend mit.

Der Schritt kommt wenig überraschend. Händler hatten gegenüber der Nachrichtenagentur AWP das grosse Interesse der Investoren bereits am Nachmittag angedeutet. Zur Rose beabsichtigt nun, die Mittel des Nettoerlöses der Anleihe für die Markteinführung elektronischer rezeptpflichtiger Medikamente (eRX) zu verwenden.

Zudem sollen Wachstumsinitiativen in Europa zur Verbreiterung der Kundenbasis finanziert werden. Weitere Investitionen plant die Online-Apotheke für ihre Plattformen und Ökosystem-Partnerschaften.

Allgemeine Unternehmenszwecke

Ausserdem sollen die Mittel eine schnelle Anpassung auf die signifikant gestiegene Nachfrage seit Beginn der Corona-Krise sicherstellen und für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet werden.

Die Anleihe hat nun eine Laufzeit von fünf Jahren. Der Coupon beträgt 2,75 Prozent pro Jahr. Ausgeschüttet werden soll dieser halbjährlich. Das Papier ist ausserdem zum Preis von 142,3944 Franken in Aktien wandelbar.

Die Prämie beträgt somit 20 Prozent gegenüber dem Volumen-gewichteten durchschnittlichen Preis der Aktien zwischen Initiierung der Emission und Handelsschluss, wie Zur Rose weiter schrieb.

Vorzeitige Rückzahlung möglich

Gleichzeitig behält sich das Unternehmen das Recht zur vorzeitigen Rückzahlung der Anleihe vor. Dies zu jedem Zeitpunkt am, oder nach dem 21. Kalendertag drei Jahre nach dem Liberierungsdatum zu pari, zuzüglich (allfälliger) aufgelaufener Zinsen sowie falls der Volumen-gewichtete durchschnittliche Preis der Aktie 130 Prozent des Wandelpreises an mindestens 20 von 30 aufeinanderfolgenden Handelstagen entspricht.

Oder zu jedem Zeitpunkt nach dem Liberierungsdatum zu pari, zuzüglich aufgelaufener Zinsen, oder falls weniger als 15 Prozent des Nominalbetrags der Anleihe ausstehend ist.

Als Liberierungsdatum sei der 31. März 2020 geplant. Die Kotierung und Zulassung zum Handel der Anleihe an der SIX, gemäss den üblichen Standards, werde beantragt. Die Emittentin und Zur Rose hätten sich ausserdem zu einer 90-tägigen Lock-up Periode ab Liberierungsdatum verpflichtet.

(AWP)