cash.ch: Herr Venditti, die UBS-Aktie notierte nach der Bundesrats-Mitteilung zu Eigenkapitalvorgaben kaum verändert. Leine Überraschung für den Markt, also...

Andreas Venditti: Die Aktienkursreaktion ist als Zeichen zu werten, dass das Ergebnis so vom Markt erwartet wurde.

Kann es als Kompromiss gewertet werden, so wie es der Bundesrat formulierte?

Es ist ein Kompromiss mit Vorbehalt. Der Bundesrat ist auf der Softwareseite eingeschwenkt und der UBS entgegengekommen, weil er sich an der Regelung in der EU orientiert. Auch bei den Verlustvorträgen hatte er eine strengere Regelung fallen lassen, womit Verlustvorträge, wie international üblich, bis zu einem Grenzwert ans Eigenkapital angerechnet werden dürfen. Ein Vorbehalt bleibt insofern bestehen, als der Bundesrat auf diesen Entscheid zurückkommen könnte, falls das Parlament den Bundesratsvorschlag zu den Auslandstochtergesellschaften aufweicht. Dagegen ist der Bundesrat beim harten Eigenkapital für die Auslandstochtergesellschaften bei seiner strengen Linie geblieben. 

Ist die harte Eigenkapitalunterlegung gerechtfertigt, oder verliert die UBS ihre Konkurrenzfähigkeit gegenüber den internationalen Mitbewerbern? 

Der auf dem Tisch liegende Vorschlag zur Unterlegung von Auslandstochtergesellschaften gehört international zu den strengsten. Das Problem für die UBS ist dabei, dass der Schweizer Markt als Heimat relativ klein respektive viel kleiner als das internationale Geschäft ist. Das ist zum Beispiel bei den Banken in den USA gänzlich anders. Die haben einen gigantischen Heimmarkt, weshalb die Eigenkapitalunterlegung von Auslandstochtergesellschaften eine wesentlich geringere Rolle spielt. 

Der Bundesrat bleibt sehr vorsichtig?

Allfällige Bewertungsverluste ausländischer Tochtergesellschaften hätten keine direkte Auswirkung auf das Kapital des Stammhauses mehr. Dies ist ein Höchstvorsichtsprinzip, welches der Bundesrat nun vorgibt. 

Wäre es für die UBS langfristig besser, das Auslandsgeschäft abzutrennen?

Für die UBS kommt das nicht infrage. Eigentlich dreht sich dabei alles um die USA, denn alle anderen Einheiten in Europa oder in Asien sind viel kleiner und spielen in diesem Zusammenhang keine Rolle. Die USA sind der mit Abstand grösste Markt im weltweiten Vermögensverwaltungsgeschäft. Das ist das Kerngeschäft der UBS. Die UBS argumentiert deshalb, dass sie nicht global ein führender Anbieter sein kann, wenn sie nicht im grössten Markt der Welt tätig ist. Das ist die Sichtweise und Strategie der UBS. Mit dieser Strategie passt eine Abtrennung nicht zusammen.

Andere Variante: Nur noch die Vermögensverwaltung wird international angeboten.

Die UBS ist global aufgestellt und hat viele sehr vermögende Kunden, sogenannte «Global Citizens». Diese sind weltweit tätig. Dafür benötigen diese Kunden eine Bank, die so global wie die UBS aufgestellt ist. Das sind die allermeisten Privatbanken in der Schweiz nicht. Und dementsprechend hat die UBS einen hohen Marktanteil im Geschäft mit weltweit tätigen Kunden mit einem sehr hohen Vermögen.

Was heisst das?

Das sind Unternehmerinnen und Unternehmen, die Firmen aufbauen, kaufen und verkaufen. Die Ansprüche dieser Kunden gehen weit über die Möglichkeiten einer kleinen Privatbank hinaus. Deshalb will die UBS als integrierte, global aufgestellte Bank tätig bleiben. 

Was bedeutet der Vorschlag des Bundesrates für die Dividende und Aktienrückkäufe?

Die Dividende dürfte nicht tangiert sein. Gemäss Gesetzesvorschlag müsste die UBS rund 20 Milliarden mehr Eigenkapital halten. Es ist absehbar, dass dies bei den Aktienrückkäufen einen Impact hat. Andererseits sollte UBS in den nächsten Jahren deutlich mehr Gewinn erzielen, weil die riesigen Restrukturierungskosten von drei bis vier Milliarden Franken pro Jahr nach der Integration der Credit Suisse wegfallen. Das heisst, der Gewinn könnte dementsprechend deutlich in Richtung von elf bis zwölf Milliarden Franken steigen. Damit kann die UBS die Dividende, das Wachstum und die höheren Eigenkapitalanforderungen abdecken – müsste aber bei den Aktienrückkäufen Abstriche machen. 

Die UBS will laut Verwaltungsratspräsident Colm Kelleher Möglichkeiten prüfen, wenn der Bundesrat bei seiner Linie bleibt, wie er letzte Woche sagte. Welche Optionen wären das?

Kelleher hat an der Generalversammlung wohl bewusst nicht genau gesagt, was er damit meint. Ein Punkt ist wohl immer noch die Möglichkeit einer Sitzverlegung. Das gehört zum Spektrum der Optionen, die es gibt. Das scheint im Moment unwahrscheinlich, aber es ist eine Option. Dabei ist es ganz klar die Pflicht des Verwaltungsrats, den Aktionären gegenüber, alle Möglichkeiten zu prüfen. Darum ist das auch eine Option, die geprüft werden muss, auch wenn ich nicht hoffe, dass es so weit kommt. 

Redaktionelle Mitarbeit: Daniel Hügli

Thomas Daniel Marti
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