Dieser Beitrag ist Teil des am 1. Februar 2017 erschienenen Anlegermagazins «VALUE» von cash. Sie können das Magazin als E-Paper lesen, als PDF herunterladen oder gratis als gedruckte Ausgabe bestellen.

 

Dem Arbeitsplatz bereits vor Alter 65 (bei Frauen: 64) den Rücken kehren, um den Lebensabend in vollen Zügen zu geniessen: 40 Prozent der erwerbstätigen Schweizerinnen und Schweizer erfüllen sich diesen Traum und ziehen sich bis spätestens ein Jahr vor Erreichen des offiziellen Pensionszeitpunktes aus dem Erwerbsleben zurück. 

Wer sich für eine Frühpensionierung entscheidet, steht aber oft vor einer Knacknuss: der Finanzierung. Denn den Pensionskassen geht es zunehmend schlechter, was sich in einer tieferen Altersrente für die Angestellten äussert. Das macht es schwieriger, einen Frühruhestand überhaupt finanziell stemmen zu können. Eine frühzeitige Planung ungefähr ab Alter 50 ist unerlässlich. Folgende Fragen müssen bei der Planung –  möglicherweise unter Einbezug eines Vorsorgeexperten – beantwortet werden:

1. Erlaubt meine Pensionskasse überhaupt eine Frühpensionierung?

Renten aus der zweiten Säule können nur vorbezogen werden, wenn es das Reglement der Pensionskasse auch zulässt. Frühestens ist dies ab Alter 58 möglich. Bei noch früheren Pensionierungen muss das Altersguthaben auf einem Freizügigkeitskonto zwischenparkiert werden – ohne Bezugsmöglichkeit.

2. Kann man die AHV früher beziehen oder nicht?

Die Altersrente der ersten Säule kann nur um ein oder maximal zwei Jahre vorbezogen werden. Doch lohnt es sich oft, trotz Frühpensionierung mit der Rentenauszahlung noch bis zum gesetzlichen Pensionierungszeitpunkt zuzuwarten. Denn bei einem Vorbezug von einem Jahr fällt die lebenslängliche AHV-Rente um jährlich 6,8 Prozent tiefer aus. Bei einem Vorbezug von zwei Jahren sind es sogar 13,6 Prozent. 

3. Bietet der Arbeitgeber Unterstützung an?

Einige Arbeitgeber unterstützen ihre Angestellten beim Frühruhestand, indem sie  Zuschüsse in die Pensionskasse, AHV-Ersatzrenten oder eine Übernahme der vollständigen AHV-Beiträge des Arbeitnehmers anbieten. Das kann allfällige finanzielle Einbussen zumindest teilweise abfedern.

4. Wie hoch fällt die gesamte Rente aus? 

Die Leistungen der ersten und der zweiten Säule werden bei Vorbezügen gekürzt. Bei der zweiten Säule muss als Faustregel pro Vorbezugsjahr mit einer Kürzung von 5 bis 8 Prozent gerechnet werden. Als Zustupf kommen je nachdem Gelder aus der Säule 3a hinzu, die in früheren Jahren freiwillig einbezahlt wurden. Diese können Frauen frühestens ab 59 und Männer ab 60 Jahren beziehen. 

5. Welche Ausgaben fallen nach der Pensionierung an? 

Die Ausgaben, die man als Pensionär hat, werden häufig unterschätzt. Da mehr Zeit vorhanden ist, wird grundsätzlich auch mehr ausgegeben. Wer einem teuren Hobby nachgeht, sollte dies auch entsprechend in die Budgetplanung einfliessen lassen. Auch der Gesundheitszustand spielt eine Rolle.

6. Teilpensionierung als Lösung?

Reicht das Geld für die Frühpensionierung nicht aus, dann bietet sich ein schrittweiser Rückzug an. Das ermöglicht ein langsames Gewöhnen an den Ruhestand, auch in finanzieller Hinsicht. Doch ein kleineres Arbeitspensum verringert Lohn und Beiträge an die Altersvorsorge,  was schliesslich auch die Altersrente kürzt.