Mit der Altersvorsorge sollten sich alle Arbeitstätigen frühzeitig auseinandersetzen. Denn wer auch nach der Pensionierung seinen gewohnten Lebensstandard beibehalten möchte, braucht die Gewissheit, dass ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.

Doch um dieses Ziel zu erreichen, ist Eigeninitiative gefragt. Denn die erste Säule «AHV» und die zweite Säule «Pensionskasse» reichen dazu heute nicht mehr aus. Die AHV sichert lediglich das Existenzminimum, und die Pensionskassen verzeichnen seit Jahren tiefe Renditen, während die Inflation diese stetig aushöhlt.

Verantwortlich für diese Entwicklung sind aktuelle Herausforderungen wie der demografische Wandel, die steigende Lebenserwartung, die Differenz zwischen der effektiv empfundenen und der offiziell gemessenen Inflation sowie die oft konservative Anlage der Altersvermögen. Die Altersleistungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit einem Pensum von weniger als 100 Prozent, dürften von diesen negativen Effekten zudem am stärksten betroffen sein.

Umso wichtiger wird also die dritte Säule der Altersvorsorge: das private Sparen respektive Investieren. Wer seinen gewohnten Lebensstandard im Alter halten will, muss selbst handeln. Doch wo entstehen die Lücken - und wie lassen sie sich schliessen?

Die Standortbestimmung: Wo die Vorsorge an ihre Grenzen stösst

Die AHV deckt etwa ein Drittel des letzten Lohns ab. Bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen einer unverheirateten Einzelperson im Schweizer Durchschnitt von 84’000 Franken pro Jahr sind das rund 2218 Franken. Für die verbleibenden zwei Drittel sollte eigentlich die Pensionskasse aufkommen - theoretisch zumindest. 

In der Praxis gibt es jedoch mehrere Probleme. Ausschlaggebend für die Berechnung der AHV-Höhe ist das durchschnittliche Jahreseinkommen über das gesamte Berufsleben hinweg - und nicht der zuletzt erzielte Lohn. Wer beim Karrierebeginn deutlich weniger verdiente, muss mit Rentenkürzungen rechnen, ebenso wie bei nicht lückenlos bezahlten AHV-Beitragsjahren. Für Ehepaare gilt zudem eine Plafonierung: Ihre Rente beträgt maximal 150 Prozent der Vollrente einer Einzelperson.

Nicht weniger herausfordernd ist die zweite Säule. Die durchschnittliche Verzinsung der Altersguthaben lag in den letzten Jahrzehnten mit wenigen Ausnahmen bei etwa zwei Prozent. Zum Vergleich: Vor 25 Jahren lag die Verzinsung noch bei vier oder mehr Prozent. Das gesetzliche Minimum liegt bei 1,25 Prozent.

Die Auswirkungen sind enorm: Allein die Renditedifferenz von zwei Prozent führt über einen Zeitraum von drei Jahrzehnten zu einem rund 30 Prozent tieferen Kapital bei der Pensionierung. Rechnet eine Arbeitnehmerin heute mit einem Vorsorgevermögen von etwa 500’000 Franken, wären es bei gleichen Beiträgen vor 25 Jahren über 700’000 Franken gewesen. Eine überalternde Gesellschaft wird voraussichtlich zu einer noch niedrigeren Verzinsung führen.

Gleichzeitig verliert das Vorsorgevermögen real an Wert. Zwar liegt die offiziell gemessene Inflation in der Schweiz meist unter zwei Prozent, doch wichtige und teils hohe Ausgabeposten wie die Krankenkassenprämien werden als Transferzahlungen nicht in der Statistik erfasst. Die tatsächlich erfahrene Inflation dürfte für Schweizerinnen und Schweizer daher höher ausfallen. Über mehrere Jahrzehnte hat selbst eine scheinbar geringe Entwertung grosse Auswirkungen

Ebenfalls nicht zu unterschätzen ist die Teilzeit. Je tiefer der Anstellungsgrad, umso grösser die finanziellen Einbussen auf das Vorsorgevermögen. So können die Vorsorgebeiträge bei einem um 10 Prozent niedrigeren Einkommen und um 10 Prozent niedrigerem Pensum bereits um die Hälfte sinken.

Grund dafür ist der Koordinationsabzug in der Höhe von rund 26’000 Franken. Er soll sicherstellen, dass Lohnanteile, die bereits durch die AHV abgedeckt sind, nicht doppelt versichert werden. Für die Berechnung der Spar- und Risikobeiträge bei der Pensionskasse wird dieser vom Jahreslohn abgezogen. Bei Teilzeitangestellten oder Personen mit niedrigen Löhnen fällt der Abzug prozentual jedoch sehr viel stärker ins Gewicht und schmälert die Altersvorsorge überdurchschnittlich.

Der unberechenbarste aller Faktoren ist aber die Langlebigkeit. Zwar liegt die durchschnittliche Lebenserwartung bei Frauen bei 87,8 Jahren, bei Männern bei 85,3 Jahren, doch der eigene Todeszeitpunkt ist für die meisten Menschen weder prognostizierbar noch vom Durchschnitt abhängig.

Gleichzeitig gehört Langlebigkeit zu den teuersten Risiken an den Finanzmärkten - und lässt sich nicht absichern. Ein Zahlenbeispiel: Arbeitstätige können die Pensionierung bis zum 70. Lebensjahr aufschieben und erhalten dafür eine rund 30 Prozent höhere Rente. Das entspricht einer Mehrrendite von rund 5,4 Prozent pro Jahr.

Solche Überrenditen sind bestenfalls mit Aktien zu erreichen. Den meisten Rentnerinnen und Rentnern fehlt jedoch die Risikobereitschaft, ihr Kapital vollständig in solch renditestarke Anlageklassen zu investieren. Im Falle einer Langlebigkeit und gleichzeitigem Kapitalbezug könnte daher im späten Alter eine massive Vorsorgelücke entstehen - die nicht aus eigener Kraft nicht zu lösen ist.

Alterskapital aufbauen: Drei Wege im Vergleich

Um potenzielle Lücken zu schliessen, stehen im Wesentlichen drei Optionen zur Verfügung. Die verbreitetste Option ist die gebundene Vorsorge (Säule 3a). Ihr Vorteil liegt in den Steuerersparnissen: Die Einzahlungen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden - bis zu einem Maximalbetrag von über 7200 Franken für Personen mit einer Pensionskasse oder 20 Prozent des Erwerbseinkommens für Personen ohne berufliche Vorsorge. Allerdings ist das Vermögen bis fünf Jahre vor der Pensionierung gesperrt und kann nur unter bestimmten Bedingungen vorzeitig bezogen werden, etwa bei Selbstständigkeit oder Auswanderung.

Finanzdienstleister bieten heute verschiedene 3a-Konten an, die es ermöglichen, das Geld in Anlagefonds zu investieren und so eine attraktive Rendite zu erzielen - im aktuellen Niedrigzinsumfeld mit Nullzinsen besonders wichtig. Experten empfehlen, bei einem Guthaben von rund 50’000 Franken aus steuerlichen Gründen ein neues 3a-Konto zu eröffnen.

Eine zweite Option sind freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse. Auch diese Beträge sind steuerlich abzugsfähig. Ob sich eine solche Einzahlung lohnt, hängt jedoch stark von der eigenen Pensionskasse ab. Empfohlen wird dieser Schritt nur bei hohen Verzinsungen der Altersguthaben oder falls ein Arbeitgeber einen Anteil an den freiwilligen Einzahlungen übernimmt. Zudem kann diese Variante als Steuersparmodell vor der Pensionierung genutzt werden, da die möglichen Einkaufssummen deutlich höher sind als bei der Säule 3a.

Wie bei der Säule 3a ist das Vorsorgekapital bis zur Pensionierung gebunden und kann nur in wenigen Fällen vorzeitig bezogen werden. Ein wichtiger Unterschied: Während man bei der Säule 3a zwischen Anlagelösungen und Anbietern selbst wählen kann, ist man bei der Pensionskasse an die Angebote des Arbeitgebers und dessen - teils konservative - Anlagestrategie gebunden.

Die dritte Option - die Säule 3b oder private Vorsorge - bietet von allen Möglichkeiten die grösste Flexibilität. Je nach Lebenssituation kann in risikoreiche Anlagen mit hohen Ertragschancen oder in kombinierte Versicherungs- und Anlageprodukte investiert werden. Von Letzteren raten Experten jedoch ab. 

Bis auf wenige Ausnahmen - etwa bei 3b-Produkten mit Sperrfrist - ist das Kapital, insbesondere bei privaten Optionen, jederzeit verfügbar. Solche Vorsorgebeiträge können jedoch nicht steuerlich abgesetzt werden. Sie eignen sich daher besonders für langfristige Anlegerinnen und Anleger mit einem Anlagehorizont von mehreren Jahrzehnten, die bereit sind, vermehrt Risiken einzugehen.

Strategien zur Schliessung der Vorsorgelücke

Es gilt der Grundsatz: Je früher man mit der Altersvorsorge beginnt, desto besser. Dank dem Zinseszinseffekt - auch beim Investieren - kann selbst aus kleineren Beträgen ein grosses Vorsorgekapital entstehen. Je nach Alter lassen sich die Strategien jedoch anpassen:

Frühstarter mit einem Zeithorizont von 30 bis 40 Jahren haben die besten Voraussetzungen. Sie können einen ETF-Sparplan mit hohen Renditechancen aufbauen. Gleichzeitig können sie durch Einzahlungen in die Säule 3a Steuern sparen. Für sie empfiehlt sich in der Säule 3a zudem ein auf mehrere Jahrzehnte ausgelegtes Wertpapiersparen. Die Erträge in der Säule 3a sind nicht zu versteuern; beim ETF-Sparplan müssen nur die Zins- und Dividendeneinnahmen, nicht jedoch die Kapitalgewinne versteuert werden.

Für Personen im mittleren Alter mit höherem Einkommen lohnt sich die Einzahlung in die Säule 3a, insbesondere mit Fokus auf Steuerersparnisse und Diversifikation. Ab 2026 sind erste Nachzahlungen in vergangene Jahre in die Säule 3a erlaubt. In Zukunft werden solche Einkäufe für die jeweils zehn zurückliegenden Jahre möglich sein.

In dieser Lebensphase sollte auf eine ausreichende Diversifikation zwischen Säule 3a, Pensionskasse und Immobilien geachtet werden. Denn in dieser Phase besitzen viele Personen eigene vier Wände. Je nach Situation kann ein schrittweiser Abbau des Aktienanteils am Gesamtvermögen sinnvoll sein, um das Risiko zu reduzieren.

Ab etwa zehn Jahren vor der Pensionierung sollte der Aktienanteil schrittweise auf rund 30 Prozent sinken. Bei Anlagelösungen in der Säule 3a sind insbesondere solche mit einer breiten Diversifikation und einem nicht zu hohen Aktienanteil zu bevorzugen.

In dieser Phase entfaltet jedoch der Steuerspareffekt durch 3a-Einzahlungen oder Pensionskasseneinkäufe die grösste Wirkung auf die noch verfügbaren Optionen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreichen in dieser Lebensphase den Höhepunkt ihrer Jahreseinkommen - und damit den höchsten Grenzsteuersatz. Einkäufe in die Pensionskasse eignen sich am besten zu diesem Zeitpunkt.

Da der Zinseszinseffekt bis zur Pensionierung in dieser Phase nur noch eine untergeordnete Rolle spielt, können auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Vorsorgeeinrichtungen mit tiefen Verzinsungen der Altersguthaben noch Nutzen ziehen: Das Kapital ist nicht mehr lange gebunden, Einzahlungen senken den Grenzsteuersatz spürbar, und nur kurze Zeit später - nach Eintritt der Rente - kann das Kapital zu einem niedrigeren Steuersatz wieder bezogen werden.

Häufige Fehler - und wie man sie vermeidet

Der häufigste - und wohl auch der grösste - Fehler ist, die Vorsorge auf die lange Bank zu schieben. Doch auch ein Kapitalbezug zum falschen Zeitpunkt kann zu finanziellen Nachteilen führen. Deshalb wird empfohlen, den Bezug so früh wie möglich gestaffelt zu planen und daraus die nötigen Schritte zur Schliessung von allfälligen Lücken zu identifizieren.

Neben der Öffnung von mehreren 3a-Konten über die Berufslaufbahn hinweg sollten Kapitalbezüge wegen eines Finanzierungsbedarfs für das Eigenheim ebenfalls alsbald aufgefüllt werden - je höher die Verzinsung der Pensionskassengelder, umso schneller.

Nicht zu vergessen ist zudem die Liquidität. Da die Gelder in der Säule 3a und der beruflichen Vorsorge nicht flexibel verfügbar sind, sollte auch bei sehr grossen Vermögen ein Notgroschen für den Lebensunterhalt eingeplant werden.

Experten zurate ziehen

Die Planung einer passenden Altersvorsorge ist höchst individuell. Zentrale Punkte sind dabei Steuern, Lebensunterhalt und die Finanzierung von Wohneigentum nach der Erwerbstätigkeit. Da sich die vorteilhaftesten Mechanismen je nach Ausgangslage extrem unterschiedlich gestalten, ist die Finanzplanung für den Ruhestand besonders anspruchsvoll. Wer zudem eine Frühpensionierung anstrebt, fügt eine zusätzliche Komplexitätsebene hinzu.

Der Gang zu einem Finanzberater liegt daher nahe. Je nach Vermögensverhältnissen, zahlt sich eine solche Beratung langfristig aus.

Bisher erschienen in der cash-Serie Finanzdemografie:

 

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