Bundesrat und Parlament wollen mit dem Wechsel zur Individualbesteuerung dafür sorgen, dass Verheiratete bei den Steuern weder bestraft noch bevorzugt werden. Am 8. März wird darüber abgestimmt.

Heute werden in der Schweiz Verheiratete und gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, gemeinsam besteuert, ihre Einkommen werden dabei zusammengezählt. Das führt dazu, dass sie wegen der Progression teilweise höhere Steuern bezahlen als Konkubinatspaare mit getrennten Veranlagungen.

Korrekturversuche bisher gescheitert

Das Parlament hat beschlossen, dies zu ändern und die Heiratsstrafe zu beseitigen. Mit knappen Mehrheiten verabschiedeten die Räte die Gesetzesbestimmungen für die Individualbesteuerung, unabhängig vom Zivilstand. Sie sind der indirekte Gegenvorschlag zur bedingt zurückgezogenen Steuergerechtigkeits-Initiative der FDP Frauen.

Die aufwendige Umstellung auf individuelle Besteuerung wird von einem überparteilichen Komitee und auch von zehn Kantonen mit dem Referendum bekämpft. Deshalb wird am 8. März darüber abgestimmt. Am Dienstag legte Finanzministerin Karin Keller-Sutter in Bern vor den Medien dar, weshalb der Bundesrat das neue Gesetz befürwortet.

In vierzig Jahren seien alle Versuche gescheitert, die Ungleichbehandlung von Ehepaaren und Konkubinatspaaren zu korrigieren, sagte Keller-Sutter. Verschiedene Modelle seien geprüft worden, aber keines mehrheitsfähig gewesen. Die neue Vorlage schaffe zudem Anreize für mehr Erwerbsarbeit.

Einkommen der Zweitverdienerinnen und Zweitverdiener würden derzeit tendenziell zu hoch besteuert, sagte Keller-Sutter dazu. Individuelle Einkommenssteuern könnten diese Personen dazu motivieren, mit einem höheren Pensum zu arbeiten oder eine Stelle anzunehmen. Das würde der Wirtschaft mehr Arbeitskräfte bringen.

Bei Bund, Kantonen und Gemeinden

Füllt jede Person eine eigene Steuererklärung aus und versteuert Einkommen und Vermögen für sich selbst, würde die Heiratsstrafe ebenso fallen wie der Heiratsbonus. Denn individuell besteuern müssten nach einem Ja zu der Vorlage nicht nur der Bund, sondern auch die Kantone und Gemeinden.

Dank einer Anpassung der Steuertarife müsste eine Mehrheit bei einem Ja weniger oder gleich viel direkte Bundessteuern bezahlen wie heute. Ob das der Fall ist, hängt von der Aufteilung der Einkommen unter den Partnerinnen und Partnern ab. Profitieren dürften jene, die die Heiratsstrafe bei den Bundessteuern am stärksten trifft.

Es sind Verheiratete mit in etwa gleich hohen Einkommen sowie Pensionierte. Tendenziell mehr Bundessteuer dürfte hingegen bei jenen fällig werden, die heute privilegiert sind, namentlich Paare mit sehr ungleichen oder einem Einkommen. Dieser Verheirateten-Tarif würde mit der Individualbesteuerung fallen.

Da der Steuertarif angepasst wird, sind auch Unverheiratete von der Reform betroffen. Mehr Geld dem Fiskus abliefern müssen sie vor allem, wenn sie hohe Einkommen haben. Insgesamt dürfte die direkte Bundessteuer mit der Individualbesteuerung weniger Geld einbringen; 2026 wären es 630 Millionen Franken weniger.

Zeit bis 2032

Wie sich der Systemwechsel in den Kantonen und Gemeinden auswirkt, hängt allerdings davon ab, wie sie die neuen Vorgaben vom Bund umsetzen. Sie haben dafür Zeit bis 2032. Spätestens ab dann soll nach einem Ja individuell besteuert werden.

Der Bundesrat argumentiert auch mit Gleichstellung von Mann und Frau: Mehr Einkommen mache finanziell eigenständiger, und entsprechend werde die Altersvorsorge besser. Nach einer Scheidung seien Eheleute finanziell unabhängiger.

Die administrative Belastung für die Kantone und Gemeinden - ein Argument der Gegnerschaft - durch zusätzliche Steuerdossiers von Eheleuten mag Keller-Sutter nicht gelten lassen. Es könne nicht angehen, dass auf eine Steuerentlastung verzichtet werde, nur weil sie zu umständlich sei, sagte sie. Ebenso werde die Digitalisierung hier Entlastungen bringen.