Der Credit-Suisse-Grossaktionär habe im Nachgang zur Notübernahme der zweitgrössten Schweizer Bank durch die UBS Rat bei einer Anwaltskanzlei eingeholt, wie mit der Sache vertraute Personen der Nachrichtenagentur Reuters sagten. Denn gemäss der von der Regierung arrangierten Zwangsehe kauft die UBS ihren kleineren Rivalen für drei Milliarden Franken und damit zu einem Bruchteil des vormaligen Aktienkurses. Das Mandat befinde sich noch in einer Sondierungsphase und eine Klage werde derzeit nicht aktiv verfolgt, hiess es weiter. QIA, UBS, Credit Suisse und das Finanzministerium lehnten eine Stellungnahme ab.
Die Investition von QIA an Credit Suisse geht auf die Finanzkrise von 2008 zurück. Ursprünglich galt das Institut als Nutzniesserin der Krise, doch eine Reihe von Fehltritten und Skandalen vernichteten Milliarden an Börsenwert. Erst kürzlich stockte der Staatsfonds seinen Anteil auf knapp sieben Prozent auf und wurde damit zum zweitgrössten Aktionär nach der Saudi National Bank, wie aus einem im Januar eingereichten Dokument hervorgeht. Nach Berechnungen von Reuters dürfte QIA durch den Verkauf an den Konkurrenten UBS mit ihren Credit-Suisse-Anteilen rund 330 Millionen Dollar verlieren. Über den Kauf können weder die CS- noch die UBS-Eigner abstimmen. Um Zeit zu sparen, paukte die Schweizer Regierung die Transaktion Mitte März mit Notrecht durch.
Eine der rechtlichen Optionen, die QIA den Insidern zufolge durchspielte, ist ein internationales Schiedsverfahren. Die Schweiz und Katar haben eine Vereinbarung unterzeichnet, die ein Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten vorsieht. Der Fonds beauftragte eine Anwaltskanzlei mit Büros in London und Paris, die sich auf internationale Schiedsverfahren spezialisiert hat, erklärte eine der mit der Situation vertrauten Personen. Der Schritt von QIA diene dazu, das Management über seine Handlungsalternativen zu informieren und nicht als Handlungsanweisung.
Für QIA dürfte die Hürde für eine Klage hoch sein, denn Katar müsste seine Verluste und Gewinnchancen gegen die Auswirkungen eines solchen Schrittes auf seine Beziehungen zur Schweiz abwägen. Sollten die Katarer beschliessen, rechtliche Schritte einzuleiten, müssten sie gemäss dem zwischen den Regierungen der beiden Ländern ausgehandelten Vertrag eine Streitanzeige ("Notice of Dispute") bei der Schweizer Regierung einreichen. Die Parteien haben dann sechs Monate Zeit, um die Forderung "gütlich" beizulegen. Kommt keine Einigung zustande, kann der Streit an das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) weitergeleitet werden. Dabei handelt es sich um eine internationale Schiedsinstitution, die in den 1960er Jahren von der Weltbank für Rechtsstreitigkeiten zwischen internationalen Investoren und Staaten eingerichtet wurde.
(Reuters)