Ab 2028 würden mit der Abschaffung auch die Unterhaltsabzüge entfallen, was Altbauten gegenüber Neubauten benachteilige, hielt die UBS in einer am Freitag verbreiteten Studie fest. In der Schweiz dürfte laut Schätzung der UBS-Ökonomen rund ein Drittel der Einfamilienhäuser und des Stockwerkeigentums einen substanziellen Sanierungsbedarf aufweisen. Davon seien besonders Liegenschaften aus den Jahren 1960 bis 1990 betroffen.

Liegenschaften mit schlechter Bausubstanz hätten in den letzten Jahren relativ an Wert eingebüsst, wobei der Abschlag derzeit knapp ein Drittel gegenüber neuwertigen Objekten betrage. Die weitere Entwicklung der Preisdifferenzen hänge stark von der Entwicklung der Baukosten ab. Zuletzt seien dabei vor allem die Renovationskosten in die Höhe geklettert.

Regional seien Liegenschaften in Hochsteuerkantonen mit niedrigen Landwerten am stärksten vom Wegfall der Steuerabzüge und den Folgen auf die Preise betroffen, so die UBS weiter. Dort könne der zusätzliche Wertrückgang im Vergleich zu einer neuwertigen Liegenschaft bis zu 10 Prozent betragen.

(AWP)