Die Kartellwächter prüfen, ob das vor allem für seine Haut- und Körperpflegeprodukte bekannte Konsumgüterunternehmen über eine übermässige Marktstellung verfügt und ob es diese möglicherweise wettbewerbswidrig ausnutzt. Konkret wird der deutsche Konzern laut einem Communiqué vom Dienstag verdächtigt, der Migros den Bezug von Nivea-Produkten zu gleichen Konditionen wie im Ausland verweigert zu haben. In der Untersuchung geht die Weko der Frage nach, ob Beiersdorf gegenüber Migros eine sogenannte relative Marktmacht besitzt.

Falls ja, sei zu untersuchen, ob Beiersdorf diese Stellung missbrauche. Etwa indem der Konzern von Migros höhere Preise für identische Nivea-Produkte verlange als von vergleichbaren Detailhändlern im Ausland.

Migros reichte Anzeige ein

Die Migros hatte Ende Januar eine Anzeige gegen Beiersdorf in der Sache eingereicht, wie eine Weko-Sprecherin entsprechende Medienberichte auf Anfrage von AWP bestätigte. Laut diesen sind Verhandlungen mit Beiersdorf um bessere Konditionen im Herbst 2024 endgültig gescheitert.

Die Untersuchung wird rund 18 Monate in Anspruch nehmen, erklärte die Sprecherin weiter. Für Beiersdorf gelte die Unschuldsvermutung.

Derzeit bezieht die Migros weiterhin Nivea-Produkte «zu überhöhten Preisen» von Beiersdorf. «Parallelimporte werden punktuell gemacht, sind aber längerfristig keine taugliche Beschaffungsalternative», sagte ein Migros-Sprecher auf Anfrage.

Folge der Fair-Preis-Initiative

Ein Unternehmen gilt laut Weko-Definition als relativ marktmächtig, wenn andere Marktteilnehmer beim Bezug oder Verkauf einer Ware oder Dienstleistung in einem solchen Mass von ihm abhängig sind, dass keine zumutbaren und ausreichenden Alternativen zur Verfügung stehen.

Diese neuen Regelungen im Kartellgesetz zielen insbesondere darauf ab, die Hochpreisinsel Schweiz zu bekämpfen. Sie sind eine direkte Folge der Fair-Preis-Initiative.

(AWP)