Die öffentliche Debatte über die nächste AHV-Reform ist lanciert. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur AHV 2030 eröffnet. Mit einem höheren Rentenalter plant er nicht, aber mit weniger attraktiven Frühpensionierungen. Nachfolgend Fragen und Antworten zum Entwurf:
WIE IST DIE AUSGANGSLAGE?
Auf die AHV kommen Ausgaben zu, die sie nicht decken kann. Es gibt immer mehr ältere Menschen, und in den kommenden Jahren gehen auch die jüngsten Babyboomer in Pension. Zudem ist noch offen, wie die 13. AHV-Rente, die das Volk im März 2024 an der Urne gutgeheissen hat und die ab Ende 2026 ausbezahlt wird, finanziert werden soll. Im Jahr der Einführung kostet der «Dreizehnte» rund 4 Milliarden Franken. Die finanziellen Perspektiven der AHV haben sich zwar zuletzt verbessert, sie muss aber mit Defiziten rechnen. Für 2030 projiziert die Perspektive vom August 2025 ein Umlagedefizit von rund 1,9 Milliarden Franken, für 2035 ein Minus von 4,2 Milliarden Franken.
KOMMT EIN HÖHERES RENTENALTER?
Nein. Ein höheres Renten-Referenzalter ist für den Bundesrat zurzeit keine Option. Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider sagte vor den Medien, dass der Bundesrat eine mehrheitsfähige Reformvorlage wolle. Im März 2024 hätten die Stimmenden eine Erhöhung des Rentenalters abgelehnt. Und die 2022 an der Urne gutgeheissene stufenweise Erhöhung des Frauen-Rentenalters von 64 auf 65 Jahre sei noch in Umsetzung. Mit Blick auf nächste Reformen will sich der Bundesrat aber erneut mit der Rentenalter-Frage befassen. Eine Expertenkommission soll die nötigen Vorarbeiten dafür leisten.
SOLLEN DIE MENSCHEN LÄNGER ARBEITEN?
Ja. Der Bundesrat will Anreize setzen für längeres Arbeiten und Frühpensionierungen weniger attraktiv machen. Wer im Rentenalter erwerbstätig bleibt, soll von einem höheren Freibetrag für AHV-Beiträge profitieren; die Schwelle soll von 16'800 auf 22'680 Franken im Jahr angehoben werden. Die heutige Altersgrenze von siebzig Jahren für das Aufschieben des Rentenbezuges und das Aufbessern der Rente soll wegfallen. In der beruflichen Vorsorge will der Bundesrat frühzeitige Rentenbezüge erschweren und das Mindestalter für den vorzeitigen Altersrücktritt schrittweise von heute 58 auf 63 Jahre anheben. Abweichungen sollen unter anderem bei Umstrukturierungen in Unternehmen sowie im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen möglich sein. Baume-Schneider will damit für Kohärenz mit der AHV sorgen: Renten der ersten Säule können ab dem 63. Geburtstag vorzeitig bezogen werden, wenn auch gekürzt.
GIBT ES ANPASSUNGEN BEI BEITRÄGEN?
Ja. Auf Kranken- und Unfalltaggelder sollen künftig AHV-Beiträge fällig werden, so wie es heute beispielsweise bei Taggeldern für Arbeitslose der Fall ist. Und wie für Angestellte mit höheren Einkommen soll auch für gut verdienende Selbstständige ein höherer AHV-Beitragssatz gelten. Dass statt höherer Löhne Dividenden ausbezahlt werden, um AHV-Beiträge zu umgehen, will der Bundesrat verhindern. Neu will er eine Dividende als überhöht gelten lassen, wenn ihre Rendite 15 Prozent des investierten Kapitals übersteigt. Die AHV solle mit diesen Anpassungen gerechter gemacht werden, sagte Baume-Schneider dazu. Mit den Massnahmen dürfte die AHV zwischen 2030 und 2040 rund 600 Millionen Franken im Jahr zusätzlich einnehmen.
ÄNDERN SICH DIE BETREUUNGSGUTSCHRIFTEN?
Ja. Der Bundesrat möchte individuelle Erziehungs- und Betreuungsgutschriften einführen. Je nach Konstellation werden diese Gutschriften zwischen Elternteilen, Eheleuten oder den betreuenden Personen aufgeteilt. Eine Aufhebung des Ehepaar-Plafonds bei der AHV lehnt der Bundesrat ab - die Mitte-Partei verlangt dies mit einer Volksinitiative. Das Parlament hat darüber noch nicht entschieden. Verheiratete Pensionierte erhalten aktuell höchstens 150 Prozent der Maximalrente. Das sind zurzeit 3780 Franken.
STEHT EINE HÖHERE MEHRWERTSTEUER IM RAUM?
Ob die Mehrwertsteuer für die AHV ein weiteres Mal erhöht wird, hängt davon ab, wie das Parlament die 13. AHV-Rente finanziert. Entscheide dazu fallen voraussichtlich im Juni. Sicherten die Räte die Finanzierung des «Dreizehnten» langfristig, brauche es keine zusätzliche Finanzierung, solange sich die Konjunktur nicht stark verschlechtere, sagte Sozialministerin Baume-Schneider. Beschliessen die Räte hingegen eine befristete Zusatzfinanzierung, müsste die Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte erhöht werden. Kommt das Parlament zu gar keinem Entscheid, wären 0,7 Prozentpunkte mehr Mehrwertsteuer plus um 0,2 Prozentpunkte erhöhte Beiträge nötig. Würde allein die Mehrwertsteuer herangezogen, müsste diese um 0,9 Prozentpunkte angehoben werden. Diese Varianten stehen in der Vernehmlassung zur Diskussion.
WILL DER BUNDESRAT NEUE GELDQUELLEN?
Nein. Der Bundesrat will zum Beispiel auf eine nationale Grundstückgewinnsteuer, eine nationale Erbschafts- und Schenkungssteuer oder eine Ausweitung der Finanztransaktionssteuer verzichten. Die Reform müsse rasch kommen, sagte Baume-Schneider im vergangenen Frühjahr. Deshalb bevorzuge der Bundesrat die bekannten Instrumente. Fragen nach neuen Geldquellen wolle er sich später stellen.
UND WENN EINE FINANZIELLE SCHIEFLAGE DROHT?
Der Bundesrat schlägt eine Art Sicherheitsnetz vor: Sollte sich abzeichnen, dass der AHV-Ausgleichsfonds innerhalb der kommenden drei Jahre unter neunzig Prozent einer Jahresausgabe sinkt, müsste der Bundesrat dem Parlament innerhalb eines Jahres Stabilisierungsmassnahmen vorlegen.
WIE KOMMT DIE REFORM AN?
Wie jede AHV-Reform ist auch die neueste unter Beschuss - von der Linken und von bürgerlicher Seite. Die FDP kritisiert, dass die Pläne des Bundesrats nicht für eine nachhaltige Sanierung der Sozialversicherung reichten. Die geplante Erhöhung des Mindestalters für Frühpensionierungen sei zudem falsch. «Viel Verunsicherung, aber keine echte Reform», bilanzieren die Freisinnigen. Es brauche vielmehr eine moderate Anpassung des Rentenalters. Auch die GLP plädiert dafür, «strukturelle Reformen ehrlich zu diskutieren - ohne Scheuklappen». Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst dagegen, dass der Bundesrat auf eine Rentenaltererhöhung verzichten und alle Taggelder der AHV-Beitragspflicht unterstellen will. Jedoch lehnt er es ab, Frühpensionierungen weiter zu erschweren und das Arbeiten über das Referenzalter hinaus zu fördern. Stattdessen brauche es weitere Massnahmen bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit. Zusammengefasst: Die Wunschliste für die nächste AHV-Reform ist lang und variiert je nach politischer Ausrichtung stark. Die Vernehmlassung dauert bis zum 11. September.
(AWP)

