Die geografische Ausrichtung der Kantonalbanken ist traditionell beschränkt. Als im 19. Jahrhundert die Kantone damit begannen, eigene Geldhäuser zu gründen, ging es vor allem um die ausreichende Versorgung des lokalen Gewerbes mit Krediten. Auch heute noch haben die meisten Kantonalbanken den gesetzlichen Auftrag, die kantonale Wirtschaft zu fördern.

In der Realität hat sich die Rolle der Kantonalbanken indes stark verändert. Vermehrt beschränken sie sich nicht mehr auf den lokalen Markt, sondern sind auch ausserhalb ihrer Stammlanden aktiv.

So hat die St. Galler Kantonalbank seit 2009 eine eigene Tochterfirma in Deutschland. Auch die ZKB ist mit der Zürcher Kantonalbank Österreich sowie Repräsentanzen in China, Singapur, Indien und Brasilien ausserhalb der Schweiz präsent.

Inzwischen machen ausländische Kunden bei der ZKB laut Geschäftsbericht 27 Prozent der Passiven in der Bilanz aus - fast doppelt so viel wie noch vor zehn Jahren. Bei der Waadtländischen und der Basler Kantonalbank - neben der ZKB die grössten Kantonalbanken - ist der Anteil in ähnlichem Umfang angestiegen.

Nicht nur im Ausland bauen die Kantonalbanken ihre Aktivitäten aus. Von 24 Instituten haben deren 8 Filialen in anderen Kantonen, wie eine Umfrage unter den Kantonalbanken zeigt. Hinzu kommen zahlreiche Tochterfirmen. "Es scheint mehr und mehr üblich zu sein, dass die Kantonalbanken über den kantonalen Hag hinausfressen", stellt der emeritierte Bankenprofessor Hans Geiger fest.

Steuerstreit und Anlagebetrug

Nicht immer sind die Abenteuer jenseits der Kantonsgrenze vom Erfolg gekrönt. Der Glarner Kantonalbank musste 2008 der Kanton unter die Arme greifen, nachdem das Institut in anderen Kantonen allzu leichtfertig Kredite vergeben und so fast 100 Mio. Fr. in den Sand gesetzt hatte.

Im Steuerstreit mit den USA sind mehrere Kantonalbanken, unter ihnen ZKB und BKB, ins Visier der US-Behörden geraten. Sie befinden sich gegenwärtig in Verhandlungen. Die BKB beschäftigt darüber hinaus ein Anlagebetrugsfall, in dessen Folge drei Mitarbeiter bei der Niederlassung in Zürich entlassen wurden.

Sie sollen der Anlagefirma ASE Investment zu wenig genau auf die Finger geschaut haben, als diese BKB-Kunden mit Renditen von 18 Prozent anlockte und sie um insgesamt 100 Mio. Fr. brachte.

Je weiter weg, desto riskanter

Dass Kantonalbanken ausserhalb der eigenen Kantonsgrenzen wiederholt in Schwierigkeiten geraten sind, ist aus Sicht von Hans Geiger kein Zufall. "Die Auslandrisiken sind immer grösser als die Risiken der gleichen Geschäfte im Inland", sagt er. "Und im Inland sind die Risiken in fernen Kantonen höher als diejenigen vor der eigenen Haustüre."

Problematisch sei dies vor allem bei Kantonalbanken, die eine Staatsgarantie haben, deren Sitzkanton also für die Verbindlichkeiten der Bank haftet. Heute geniessen noch 21 von 24 Kantonalbanken eine Staatsgarantie, in den Kantonen Waadt, Bern und Genf wurde sie abgeschafft.

Kantonalbanken, die sich ganz im Besitz ihres Kantons befinden und einen strikten gesetzlichen Auftrag haben, sollten sich laut Geiger aus dem Auslandsgeschäft zurückhalten oder zumindest sehr engen gesetzlichen Regeln unterworfen werden.

Tätigkeitsgebiet einschränken oder Staatsgarantie aufheben?

Besonders aktuell ist die Frage des Tätigkeitsgebiets im Fall der BKB. Denn während sich die Bank noch mit dem Anlagebetrugsfall in Zürich und den Steuerbehörden in den USA herumschlägt, diskutiert die Politik über eine Änderung des Kantonalbankgesetzes.

Gemäss dem Vorschlag der Regierung soll die BKB künftig "in erster Linie in der Wirtschaftsregion Nordwestschweiz tätig" sein. Es soll ihr aber weiterhin erlaubt sein, Niederlassungen ausserhalb dieser Region und auch im Ausland zu eröffnen.

Damit sind nicht alle Parteien einverstanden. So fordert die baselstädtische CVP, dass die Bank ausserhalb des eigenen Kantons keine Niederlassungen mehr betreiben darf.

Dem Steuerzahler keine Risiken aufbürden

Parteipräsident Lukas Engelberger findet, eine Bank mit Staatsgarantie dürfe dem Steuerzahler nicht Risiken aufbürden, die sie ausserhalb des Kantonsgebiets eingehe.

"Dass ein Kanton überhaupt eine Bank führt und für ihre Verbindlichkeiten haftet, ist nur sinnvoll, wenn diese im Interesse der kantonalen Wirtschaft handelt", sagt er. "Ich kann niemandem in Basel erklären, weshalb er mit seinem Steuergeld für Einlagen in Zürich haften soll."

Auch die SVP will das Risiko für den Steuerzahler reduzieren - schlägt dafür aber eine ganz andere Lösung vor: Nach ihrem Willen soll die BKB privatisiert und die Staatsgarantie aufgehoben werden.

Eine Privatisierung oder Teilprivatisierung würde auch Hans Geiger befürworten. Dass der Staat eigene Banken betreibt, hält er heute für nicht mehr notwendig. Die Kantone wollten von einer Privatisierung bisher allerdings nichts wissen.

(SDA)