Aryzta hat es am Dienstag getan, Swiss Prime Site (SPS) am Mittwoch: Die Ankündigung der Kapitalaufnahme am Markt. Während Anleger bei Aryzta jubelten und die Aktie am Tag der Ankündigung um über 17 Prozent in die Höhe trieb, kam es beim SPS-Valor zu leichten Abschlägen.

Wie ist das zu interpretieren? Kapitalerhöhungen sind nicht per se gut oder schlecht für Anleger. Es kommt auf den Gesundheitszustand der Firmen an. Beim hochverschuldeten Backwarenhersteller Aryzta etwa wurde ein solcher Schritt lange herbeigesehnt, damit eine mögliche Pleite abgewendet wird. Anders bei SPS: Die Immobilienfirma steht finanziell solide da, sie braucht das Geld zur Wachstumsfinanzierung. Die Aktie sank am Mittwoch deshalb, weil Anleger eine Verwässerung des Gewinnes befürchten. Das heisst: Der Gewinn des Unternehmens wird nach der Kapitalerhöhung auf mehr Aktien verteilt.

Doch wie sollen sich Anleger generell bei Kapitalerhöhungen verhalten? Folgende Fragen stehen dabei im Zentrum:

Wer kann neue Aktien beziehen?

Schlecht ist es für Aktionäre, wenn es bei der Kapitalerhöhung zu einem "Accelerated Bookbuilding" kommt. Dann werden die neuen Aktien nämlich nicht Privatanlegern, sondern ausschliesslich ausgewählten institutionellen Anlegern angeboten. Die Kapitalaufnahme erfolgt in einer sehr kurzen Zeitspanne, bei den bestehenden Aktien kommt es meist zu leichten Kursabschlägen. Dieses Verfahren stellt aber die Ausnahme dar. Im Normalfall, so auch bei Aryzta und SPS, bekommen alle bestehenden Aktionäre die Möglichkeit, zu einem bestimmten Bezugsverhältnis neue Aktien zu beziehen.

Dazu das Beispiel Leonteq: Im Rahmen der im Juli 2018 durchgeführten Kapitalerhöhung konnten bestehende Aktionäre neue Titel im Verhältnis 16 zu 3 beziehen. Wer also bereits 160 Leonteq-Aktien besass, bekam das Recht, 30 neue zu erwerben.

Zu welchem Preis werden die neuen Aktien angeboten?

Haben Aktionäre die Möglichkeit, neue Aktien zu erwerben, so spielt der festgelegte Bezugspreis eine entscheidende Rolle. Häufig liegt dieser relativ klar unter dem gegenwärtigen Aktienkurs. Damit vermeidet das Unternehmen, dass bestehende Aktionäre nicht benachteiligt werden und an der Kapitalerhöhung mitmachen. Häufig lösen Bezugsverhältnis und Bezugsrecht auch Unmut unter den Aktionären aus.

Bei SPS wurde der Bezugspreis auf 74 Franken festgelegt, das liegt 15 Prozent unter dem aktuellen Kurs. Arzyta hat den Bezugspreis noch nicht bekannt gegeben. Gemäss verschiedenen Quellen rechnen Banken mit einem massiven Abschlag von über 40 Prozent.

Wie können neue Aktien erworben werden?

Die neuen Aktien können nur während eines sehr kurzen Zeitfensters erworben werden, innerhalb der sogenannten Bezugsfrist. Bestehende SPS-Aktionäre etwa können vom 18. bis 26. September 2018 neue Aktien beziehen, Aryzta hat die Bezugsfrist noch nicht festgelegt.

Die Depotbank sendet in der Regel kurz vor Beginn der Bezugsfrist den Aktionären ein Schreiben (per Post oder online) zu, welches die Details zur Kapitalerhöhung auflistet. Darin wird auch das Vorgehen für den Erwerb neuer Aktien beschrieben. Wer als bestehender Aktionär genau dann in den Ferien oder sonst abwesend ist, hat Pech gehabt und geht leer aus. Die Bezugsrechte werden in diesem Fall von der Hausbank automatisch "bestens" weiterverkauft. Immerhin wird der Verkaufserlös gutgeschrieben, dieser liegt aber in der Regel weit unter dem aktuellen Aktienkurs.

Welche Optionen haben bestehende Aktionäre?

Es gibt bei einer Kapitalerhöhung grundsätzlich drei Optionen für die bestehenden Aktionäre: Die neuen Aktien vollständig zu dem festgelegten Preis beziehen, auf den Bezug verzichten und sämtliche Bezugsrechte verkaufen oder nur einen Teil der neuen Aktien erwerben. Aufgrund des meist hohen Abschlags zum eigentlichen Aktienkurs ist der vollständige Bezug aller Aktienrechte im Normalfall die lukrativste Variante, vor allem aus langfristiger Anlegerperspektive. Es sei denn, die Kapitalisierung der Firma steht weiter auf tönernen Füssen. Dann folgen meist weitere Kapitalerhöhungen.

Wann lohnt sich ein Einstieg für Neuaktionäre?

Wer sich für eine Aktie interessiert, die unmittelbar vor einer Kapitalerhöhung steht, sollte sich dem typischen Kursverlauf bewusst sein: Häufig notiert die Aktie während dem Bezugsfenster tiefer als zuvor. Teilweise setzt sich der Abwärtstrend sogar einige Wochen oder Monate danach weiter fort.

Dazu ein Beispiel: Die untenstehende Grafik zeigt den Kursverlauf von Mobilezone, die diesen März eine Kapitalerhöhung mit einem Bezugsrecht von 15 zu 4 durchführte. Der Bezugspreis für die neuen Aktien wurde auf 9.50 Franken festgesetzt, was ein Abschlag von 20 Prozent zum Kurs unmittelbar vor Bezugsfrist bedeutete:

Kursentwicklung der Mobilezone-Aktie seit Jahresbeginn. Pfeil grün: Beginn Bezugsrecht (15. März 2018), Pfeil rot: Ende Bezugsrecht (23. März 2018). Quelle:cash.ch

Der grüne Pfeil in der Grafik zeigt den Beginn der Frist für die Bezugsrechte (15.3.18), die Mobilezone-Aktie war damals bei 12 Franken. Am letzten Tag der Bezugsfrist (23.3.18) notierte die Aktie etwa 1 Prozent tiefer. Doch die Aktie fiel die Wochen darauf noch weiter, ehe Mitte Juli bei 9.50 Franken der Tiefpunkt erreicht wurde.

Vereinfacht lässt sich sagen: Bestehende Aktionäre sollten bei einer Kapitalerhöhung mitmachen, falls das Unternehmen solide aufgestellt ist. Bei Wackelkandidaten besteht die Gefahr von weiteren Kapitalerhöhungen. Neuaktionäre hingegen fahren meist besser, wenn sie nach einer Kapitalerhöhung mit dem Kauf noch eine Weile zuwarten.