In Deutschland hat der Fall einer Pensionskasse die Runde gemacht, die in erhebliche finanzielle Probleme geraten ist. Konkret geht es um das Vorsorgewerk der Zahnärzte in Berlin. Das für Anlageentscheide zuständige Gremium bestand aus einem halben Dutzend Zahn- und Kiefermedizinern, nicht aus mit Finanzexpertise beschlagenen Experten.

Die Kasse investierte einem Bloomberg-Bericht zufolge über 70 Prozent des Vermögens in Privatkredite, Beteiligungen an nicht-börsennotierten Unternehmen und Immobilien. Mehrere Unternehmen seien in Schwierigkeiten geraten oder bankrottgegangen. Rund die Hälfte des Vermögens ist nun weg - eine Summe von gut 1,1 Milliarden Euro.

Können solche Fälle wie dieser auch in der Schweiz passieren - beziehungsweise: Welche Sicherungsanker gibt es, die hohen Verlusten und Insolvenzen vorbeugen?

«Die Schweiz hat ein anderes und strenger reguliertes Vorsorgesystem als Deutschland. Deswegen sind Fehlentscheide aus Inkompetenz oder mit krimineller Absicht weniger wahrscheinlich, aber nicht vollständig ausgeschlossen», sagt Sozialversicherungsexpertin Beatrix Bock im Gespräch mit cash.ch. Beispielsweise müsse in der Schweiz das Vorsorgevermögen der Versicherten in einer vom Arbeitgeber unabhängigen Stiftung oder öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen stecken. «In Deutschland taucht das Vorsorgevermögen oft in der Bilanz des Arbeitgebers auf, was das Risiko einer Pleite erhöht. Denn geht das Unternehmen Konkurs, geht auch das Alterskapital verloren», so die Spezialistin.

Im Weiteren gelten in Gesetz gegossene Vorgaben: Laut den Schweizer Regeln legt der Stiftungsrat etwa die Ziele und der Grundsätze der Vermögensverwaltung sowie den Anlageprozess und dessen Überwachung fest. Nicht alle Mitglieder verfügen zwingend über spezifische Finanz- und Anlageexpertise. Sie führen die Vermögensverwaltung aber auch nicht selbst durch. Die operativen Geschäfte werden entweder an ein internes Anlagegremien mit Fachkenntnissen oder an Externe, zum Beispiel einen Vermögensverwalter oder eine Bank, übergeben. Und diese müssen fachlich qualifiziert sein. 

Aufgrund dieser rechtlichen Vorgaben sollten Fehlinvestitionen durch Entscheide fachfremder Personen «grundsätzlich ausgeschlossen sein», teilt Nina Lerch von der Oberaufsichtskommission der beruflichen Vorsorge mit. Möglich seien jedoch Fehlentscheide in der strategischen Steuerung oder wegen einer unzureichenden Aufsicht durch das oberste Organ, den Stiftungsrat also.

«Engmaschig formulierte» Anlagevorschriften

Das Gesetz untersagt eine allzu freihändige und einseitige Vermögensanlage, und was auf den ersten Blick seicht klingt, erweist sich in der Praxis immer wieder als anspruchsvolle Vorgabe: Das Vermögen soll sicher verwaltet, die Risiken angemessen verteilt werden. Die Anlagen sollen zudem einen dem Geld-, Kapital- und Immobilienmarkt entsprechenden Ertrag abwerfen; der absehbare Bedarf an flüssigen Mitteln muss gedeckt sein. 

Gesagt ist auch, welche Anlageklassen zulässig sind und wie viel des Vermögens in sie hineingesteckt werden darf. Beispielsweise dürfen Aktien höchstens 50 Prozent des Gesamtvermögens ausmachen, und die Beteiligung an einer einzelnen Gesellschaft darf 5 Prozent des Pensionskassenvermögens nicht übersteigen.

Anders als Privatanleger dürften Vorsorgewerke also nicht «all-in» gehen und alles Geld in Schweizer und US-Aktien stecken. Das gilt besonders für Kassen, die einen im Verhältnis zu den Aktivversicherten hohen Anteil Rentner haben, sogenannte Rentnerkassen. Sie werden nicht so hohe Risiken eingehen können und daher vermehrt auf defensive Anlagen, etwa Obligationen, setzen.

Die Schweizer Anlagevorschriften seien «im internationalen Vergleich sehr genau und engmaschig formuliert», ordnet Beatrix Bock ein. «Sehr hohe Standards erfüllen» müsse auch die Revisionsstelle, durch welche jedes der Vorsorgewerke geprüfte wird. Die Revisoren achten darauf, ob die Kassen Gesetze und Verordnungen eingehalten haben, stellen in sodann auch fest, ob ein in Unterdeckung geratenes Werk die notwendigen Gegenmassnahmen ergriffen hat. 

Zum Kontrolldispositiv gehört ausserdem eine kantonale oder eidgenössische Aufsicht, die auf gesetzliche Vorschriften pocht und schaut, ob das Pensionskassenvermögen zweckgemäss verwendet wird.

Wenn es doch geschieht: Sicherheitsfonds springt bei Insolvenz ein

Auch das am schärfsten formulierte Gesetz, bietet keine Garantie: Immer wieder befinden sich Kassen in Schieflage oder sind sogar zahlungsunfähig. Dabei zeigt die Statistik: In mehr als der Hälfte der Insolvenzfälle sind Vorsorgewerke aus der Baubranche und des Gastgewerbes betroffen. Nur ein Prozent der Fälle stammt hingegen aus dem Druck-, Textil- und Maschinenbaugewerbe, wie Zahlen des Sicherheitsfonds BVG besagen.

Der Sicherheitsfonds BVG springt ein, wenn eine Pensionskasse insolvent ist - «und zwar für Versicherte mit einem Einkommen bis zum Anderthalbfachen der BVG-Obergrenze», wie Bock erklärt. Das Anderthalbfache der BVG-Obergrenze beträgt aktuell 136'080 Franken.

Der Fonds kommt allerdings erst zum Zug, wenn eine Kasse insolvent geworden ist - nicht schon bei hohen Anlageverlusten oder einer Unterdeckung, also wenn das Vermögen einer Kasse kleiner ist als die Verpflichtungen, die sie ihren Versicherten gegenüber hat. 

Solchen heiklen Situationen muss das Vorsorgewerk gegensteuern. Wenn das allein nicht ausreicht, kann es für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Rentner teuer werden, was de facto zu Lohn- oder Renteneinbussen führt. Ende 2024 befanden sich knapp 3 Prozent der Kassen in Unterdeckung, im Vorjahr waren es 5,1 Prozent, wie die im letzten September veröffentlichte Studie des Beratungsunternehmens Complementa festhält.

Vergleichsweise hoch war die Quote in den Jahren 2022 und 2018 - in zwei schlechten Anlagejahren - sowie während der Finanzkrise am Ende der Nullerjahre. Eine Unterdeckung ist demnach nicht immer auf Missmanagement zurückzuführen. Auch tiefe Renditen können die finanzielle Lage eine schon knapp aufgestellten Kasse zum Kippen bringen. Das Gros der Kassen ist diesbezüglich allerdings gut unterwegs. Die Deckungsgrade liegen oft über 110 Prozent, bei manchen Pensionskassen bei bis zu 130 Prozent.

Reto Zanettin
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