Die Schweizer Pensionskassen haben letztes Jahr rund 8 Prozent Rendite erzielt. Die Credit Suisse kommt in einer kürzlich veröffentlichten Schätzung auf 8,01 Prozent, die UBS auf 7,82 Prozent. Grund für die gute Performance: Fast drei Viertel der Gelder investieren die Vorsorgeeinrichteungen in Aktien, Obligationen oder Immobilien. Mit Ausnahme von Obligationen liefen diese Anlagen 2017 äusserst gut.

if("undefined"==typeof window.datawrapper)window.datawrapper={};window.datawrapper["axTAr"]={},window.datawrapper["axTAr"].embedDeltas={"100":694,"200":613,"300":613,"400":586,"500":586,"700":559,"800":559,"900":559,"1000":559},window.datawrapper["axTAr"].iframe=document.getElementById("datawrapper-chart-axTAr"),window.datawrapper["axTAr"].iframe.style.height=window.datawrapper["axTAr"].embedDeltas[Math.min(1e3,Math.max(100*Math.floor(window.datawrapper["axTAr"].iframe.offsetWidth/100),100))]+"px",window.addEventListener("message",function(a){if("undefined"!=typeof a.data["datawrapper-height"])for(var b in a.data["datawrapper-height"])if("axTAr"==b)window.datawrapper["axTAr"].iframe.style.height=a.data["datawrapper-height"][b]+"px"});

Gewinne an den Finanzmärkten geben die Pensionskassen zumindest zum Teil über die Verzinsung weiter. Sowohl die Guthaben jener, die noch Beiträge einzahlen, also auch die Vermögen der Rentner werden verzinst. Allerdings beträgt die vom Bundesrat jeweils jährlich beschlossene Mindestverzinsung nur noch 1 Prozent. Parallel zur Tiefzinspolitik der Notenbanken in der westlichen Welt sank der Mindestzins in den letzten Jahren nämlich konstant. 2015 betrug die Mindestverzinsung noch 1,75 Prozent.

Die Höhe des Mindestzinses in der zweiten Säule ist Gegenstand einer poltitischen Debatte, genauso wie die Frage, ob er in Jahren mit guten Finanzmarktrenditen heraufgesetzt werden soll. Die Vorsorgeeinrichtungen indessen können höhere Verzinsungen gewähren und entscheiden dies eigenständig anhand ihrer finanziellen Lage.

Die Pensionskasse der Groupe Mutuel verzinste die Guthaben 2012 bis 2016 im Schnitt mit 2,9 Prozent und liegt damit an der Spitze. Bei kleineren oder schlechter finanzierten Pensionskassen liegt die Verzinsung aber wesentlich tiefer, nicht selten eben bei den vorgeschriebenen 1 Prozent.

Verteilung zugunsten der Rentner

Die Realität sieht inzwischen so aus: 2017 bekamen die Aktiven, also die noch berufstätigen Einzahlenden, im Schnitt eine Verzinsung von 1,6 Prozent. Bei den Vermögen der bereits Pensionierten gab es 2,4 Prozent. Anhand dieses Unterschieds sieht man, dass die Pensionskassen mehr Geld für die Pensionierten brauchen - was gleichzeitig bedeutet, dass den noch Berufstätigen weniger bleibt.

Der Grund: Die Zahl der Pensionierten steigt, zudem sind PK-Rentenkürzungen nach dem Renteneintrittsalter schwierig. Bei den Aktiven hingegen finden laufend Kürzungen der in Aussicht gestellten Leistungen statt.

Verwaltungskosten und Reserven

Neben der Verzinsung brauchen die Pensionskassen Mittel für sich selbst - die so genannten Verwaltungskosten. Die Fondsgesellschaft Swisscanto beziffert alleine die Vermögensverwaltungskosten bei 0,5 Prozent aller Gelder. Hinzu kommen noch administrative Verwaltungskosten sowie Ausgaben für Marketing- und Werbung, die je nach Pensionskasse sehr unterschiedlich ausfallen können.

In der Debatte sind auch die Verwaltungskosten umstritten. Kritiker sagen, diese seien zu hoch, weil Vorsorgeeinrichtungen gut bezahlte Finanz- und Anlageexperten und zum Teil teure externe Dienstleistungen einkaufen. Dazu sind Fonds, in die Pensionskassen gerne investieren, oft mit vergleichsweise hohen Gebühren belegt. Die Verteidiger des Systems führen hingegen ins Feld, dass ohne Spezialisten die Renditen tiefer ausfallen würden.

Neben Verzinsung und Verwaltungskosten fliesst schliesslich ein grosser Teil der Anlagegewinne in die Reserven. In den Jahren seit 2009, in denen vor allem die Aktienmärkte mehrheitlich gut liefen, nutzten die Pensionskassen die Gewinne, um ihre Kissen aufzupolstern.

Renditen fallen aber Jahr für Jahr unterschiedlich aus. Im Krisenjahr 2008 verloren die Anlagen fast 13 Prozent an Wert, im Jahr darauf ermöglichten sich erholende Märkte einen Rekordwert von 10,4 Prozent. Diese Erfahrung liefert den Vorsorgeeinrichtungen das Argument, dass die Höhe der Renditen und die Höhe der Verzinsung keineswegs angepasst werden müssen.

Mittelwerte der Anlagerenditen von Pensionskassen

JahrRendite (Prozent)Jahr Rendite (Prozent)
2016+3,62011-0,2
2015+1,12010+3
2014+7,22009+10,4
2013+6,32008-12,8
2012+7,22007+2,1

Daten: Complementa Risiko Check-up Studie 2017

Die Deckungsgrade der Pensionskassen, die regelmässig in verschiedenen Studien ermittelt werden, lassen Hinweise auf die Reserven zu. Ein Deckungsgrad von 100 Prozent macht deutlich, dass theoretisch genau genug Geld vorhanden ist, um die Ansprüche zu decken. Reserven bestehen dann theoretisch aber keine. 107 Prozent Deckungsgrad heisst, dass 7 Prozent Reserven existieren. Ein Deckungsgrad ab 114 Prozent bezeichnet nach allgemeiner Auffassung eine sehr solide Pensionskasse.

Allerdings hat der der Deckungsgrad als Richtwert auch einen trügerischen Charakter: Er schwankt aufgrund von Anlageergebnissen, aber auch wegen der Annahme von künftigen Verzinsungen, die Pensionskassen mittels des so genannten Technischen Zinssatzes treffen. Einfluss auf die Tragfähigkeit einer Pensionskasse hat schliesslich auch das Verhältnis zwischen Aktiven und Rentnern. Deswegen sind Deckungsgrade verschiedener Pensionskassen nur bedingt vergleichbar.

Daher: Auch wenn Pensionskassen ihre Renditen bekanntgeben und weitere Kennzahlen wie die Verzinsung bekannt sind, bleibt immer noch ein relativ unklares Bild. Generell wird am heutigen System bemängelt, dass es nicht übermässig transparent ist.

Hohe Anlagerenditen nützen den Versicherten durchaus indirekt - etwa indem sie die Pensionskasse selber stabilisieren. Aber um direkt zu profitieren, also bei der Verzinsung, sind die Versicherten individuell von den Vorsorgeinrichtungen abhängig.

Redaktionelle Mitarbeit durch Pascal Züger.