Im ersten Prozess in den USA gegen den Autobauer Tesla wegen eines tödlichen Unfalls mit eingeschaltetem Autopiloten haben die Kläger dem Konzern schwere Vorwürfe gemacht. «Ein Autohersteller sollte seinen Kunden niemals experimentelle Fahrzeuge verkaufen», sagte Anwalt Jonathan Michaels in seinem Eingangsstatement bei der Verhandlung in Riverside, Kalifornien.

In dem Prozess, der wegweisend für ähnliche Fälle in den ganzen USA sein könnte, geht es um einen Unfall mit einem Tesla Model 3. Der Wagen war 2019 auf einem Highway mit 105 Stundenkilometern von der Fahrbahn abgekommen, hatte eine Palme gestreift und war in Flammen aufgegangen. Dabei wurde der Fahrer Micah Lee getötet und zwei Mitfahrer schwer verletzt. In der Klage wird Tesla vorgeworfen, beim Verkauf des Fahrzeugs gewusst zu haben, dass der Autopilot und andere Sicherheitssysteme fehlerhaft waren. Anwalt Michaels sagte, als Lee 2019 für 6000 Dollar das Tesla-Paket mit allen Selbstfahrfähigkeiten für sein Model 3 kaufte, sei das System noch in der Beta-Phase gewesen und damit nicht zur allgemeinen Nutzung bereit gewesen.

Tesla hat eine Haftung bestritten und erklärt, Lee habe Alkohol getrunken, bevor er sich ans Steuer gesetzt habe. Zudem sei unklar, ob der Autopilot zum Unfall-Zeitpunkt eingeschaltet gewesen sei. Die Kläger könnten aber argumentieren, dass Lees Blutalkoholgehalt unter dem gesetzlichen Grenzwert lag, wie aus den Gerichtsunterlagen hervorgeht. Der Prozess dürfte voraussichtlich einige Wochen dauern.

In der Vergangenheit gab es bereits ähnliche Verfahren gegen Tesla. Dies ist aber das erste um einen Todesfall.

Ab Oktober wird es zu einem weiteren Verfahren vor einem Bundesgericht in Florida kommen. Dort geht es um einen Unfall, bei dem ein Tesla Model 3 im Jahr 2019 unter den Anhänger eines Lastwagens geriet, der auf die Strasse fuhr. Dabei wurde das Dach des Wagens abgetrennt und der Fahrer starb. Die Witwe wirft Tesla vor, der Autopilot habe weder eine Bremsung eingeleitet noch in die Lenkung eingegriffen, um den Unfall zu verhindern.

In den Verfahren soll auch geklärt werden, was Tesla-Gründer Elon Musk und andere Tesla-Verantwortliche von den tatsächlichen Fähigkeiten des Autopiloten wussten. Die Software war als «Full Self-Driving» beworben worden und Musk hat den Autopiloten mehrmals gelobt. Ausweislich der Gerichtsunterlagen betonte der Konzern hingegen, Fahrer müssten die Strasse im Blick behalten und die Hände am Steuer lassen.

(Reuters)