Der ehemalige Vorstandschef Markus Braun habe auch versucht, die Prüfgesellschaft KMPG unter Druck zu setzen und mit rechtlichen Schritten gedroht, sagte KPMG-Vorstand Sven-Olaf Leitz vor dem Landgericht München.

Der Zahlungsdienstleister Wirecard brach im Juni 2020 zusammen, weil angeblich auf Treuhandkonten in Asien verbuchte 1,9 Milliarden Euro nicht auffindbar waren. Laut Anlage gab es das Geld nie. Die Staatsanwaltschaft wirft Braun und zwei Mitangeklagten vor, einen Grossteil der Geschäfte erfunden und Banken um drei Milliarden Euro betrogen zu haben. Braun bestreitet das. Ein Mitangeklagter hat gestanden und tritt als Kronzeuge auf.

Leitz sagte, KPMG habe das Geld nicht gefunden. Braun habe ihm dann gesagt: "Vertrauen Sie mir, es ist alles da. Ich habe Herrschaftswissen." Da seien bei ihm alle Alarmglocken angegangen, sagte Leitz. Wirecard-Vertriebschef Jan Marsalek habe die Prüfer mit der merkwürdigen Frage abgespeist: "Wer soll denn das Geld sonst haben? Kim Yong-Il vielleicht?"

KPMG sollte ab Oktober 2019 im Auftrag des Wirecard-Aufsichtsrats die Bilanzen von 2016 bis 2018 in einer Sonderprüfung unter die Lupe nehmen und klären, ob in der "Financial Times" erhobene Manipulationsvorwürfe berechtigt waren. Aber die Prüfung sei sehr zäh, sehr schleppend verlaufen, sagte Leitz. KMPG wollte das angebliche Geschäft mit Drittpartnern in Asien "von den Verträgen bis zum Geldeingang alles überprüfen". Aber Wirecard habe Unterlagen verwehrt. Verträge und Transaktionsdaten seien nicht vorgelegt worden, Geldflüsse nicht nachvollziehbar gewesen.

"Den Versuch, uns zu beeinflussen, gab's mehrfach", sagte Leitz. Im April 2020 habe KPMG "das Vertrauen in die weitere Zusammenarbeit verloren und gesagt, es macht keinen Sinn mehr, hier weiterzumachen". Braun habe mit rechtlichen Schritten gedroht. In der Schlussbesprechung sei noch versucht worden, Passagen zu streichen oder zu verändern. KPMG berichtete schliesslich, dass 1 Milliarde Euro auf Treuhandkonten nicht nachweisbar sei. Braun gab darauf eine Börsenpflicht-Mitteilung heraus, die Sonderprüfung habe keinerlei Nachweis für Bilanzfälschung ergeben.

(AWP)