Nebst dem Wachstum bei den Krankenkassen-Prämien gehört die Altersvorsorge zu den grössten Sorgen der Schweizerinnen und Schweizer. Bei den Frauen ist die Angst vor Altersarmut sogar auf Platz 1 im Sorgenbarometer.

Die Bedingungen für das berufliche Sparen verschlechtern sich seit Jahren. Die Renten widerspiegeln einen immer geringeren Anteil des Lohns, weil der Mindestsatz für die Verzinsung der Pensionskassenguthaben gesunken ist und seit sechs Jahren auf dem sehr tiefen Niveau von 1 Prozent verharrt.

Darüber hinaus sinkt der Umwandlungssatz von Rentenkapital. Auf dem obligatorischen Teil der Altersguthaben ist dieser seit 2005 von 7,2 Prozent auf 6,8 Prozent gesunken. Ein Kapital von 100'000 Franken führt somit zu einer jährlichen Rente von 6800 Franken. Die Versicherer und Pensionskassen fordern derzeit jedoch, dass dieser Satz bis auf 6 Prozent gesenkt wird. Damit würde die Rente im obigen Beispiel nur noch 6000 Franken pro Jahr betragen.

Renten innert 30 Jahren um 30 Prozent gesunken

Den Pensionskassen steht es zudem frei, den Umwandlungssatz auf dem überobligatorischen Teil der Guthaben zu senken. Davon machen sie Gebrauch. Der übliche Satz auf dem überobligatorischen Teil liegt inzwischen unter 6 Prozent. Die Pensionskasse der Swisscom beispielsweise hat den Umwandlungssatz für 2023 auf 5,34 Prozent und für 2024 auf 5 Prozent festgelegt. Die SBB haben sogar beschlossen, den Umwandlungssatz ab 2023 auf 4,54 Prozent zu senken.

Insgesamt schätzen Experten, dass die Renten im Vergleich zu vor 30 Jahren bei gleichen Beiträgen heute um etwa 30 Prozent niedriger sind. Deshalb ist klar: Die Rente muss ergänzt werden. Idealerweise sollte man bereits vor dem 30. Altersjahr damit beginnen, für die Rente vorzusorgen. Dafür gibt es unterschiedliche Ansätze.

1. Dritte Säule

Die Standardlösung zur Ergänzung der 2. Säule sind monatliche Überweisungen in die dritte Säule. Im Ruhestand wird dieses Kapital, sofern nicht vorher für Kauf von Wohneigentum oder andere Leistungen verwendet, ausgezahlt. Der einbezahlte Betrag ist frei wählbar und kann von den Steuern abgezogen werden. Erwerbstätige mit Pensionskasse dürfen maximal 7056 Franken pro Jahr einzahlen. Erwerbstätige ohne Pensionskasse dürfen bis zu 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens, maximal 35'280 Franken, einzahlen.

Online-Simulatoren helfen bei der Berechnung des idealen monatlichen Beitrags. Beispiel: Du bist 1993 geboren und schliesst am 1. März 2023 einen Vertrag für die 3. Säule ab. Monatlich zahlst Du 150 Franken ein. Diese 1800 Franken pro Jahr wandeln sich bei Ablauf des Vertrags, wenn Du 65 Jahre alt bist (in diesem Fall im Jahr 2057), in einen Betrag von 50'429 Franken um. Zusammen mit einer realistischen Schätzung der Überschüsse – d.h. der Zinsen, die der Versicherer am Ende der Vertrags-Laufzeit auszahlen könnte, die aber nicht garantiert sind – liegen auch über 73'000 Franken drin. Die 3. Säule bietet aber vergleichsweise wenig Wertgewinn.

2. Sparkonto

Das früher beliebte Sparkonto bringt wenig. Die von den Banken angebotenen Sparzinsen haben mit der Inflation nicht Schritt gehalten und liegen bei oder unterhalb von 0,5 Prozent, vereinzelt etwas darüber. Dazu kommt, dass mit höheren Guthaben die Zinssätze in der Regel abnehmen. Das ändert sich vorerst nicht: Banken passen die Sparzinsen so spät wie möglich an.

3. Bundes-Anleihen

Die Rente lässt sich auch mit Bundesanleihen mit zehnjähriger Laufzeit aufbessern. Eine risikofreie Anlage, die derzeit 1,5 Prozent Zinsen abwirft – mehr als ein Sparkonto. Wer riskantere Produkte in Betracht zieht, erhält bei Banken für Investments ab 10'000 Franken die Möglichkeit, in Anlagefonds (Aktien, Anleihen und Bargeld) zu investieren. Ein "ausgewogener" Fonds erbrachte in den letzten Jahren viel mehr als ein Sparkonto.

Dieser Artikel erschien zuerst auf Blick.ch, unter dem Titel: "Altersvorsorge für unter 30-Jährige – so gehts richtig".